STOXX® Indizes

EURO STOXX® Index Futures (FXXE)

  • Bloomberg L.P.
    SXIA index
  • Refinitiv
    0#FXXE:
  • Währung
    EUR
  • Produkt-ISIN
    DE000A1DKQF4
  • Basiswert-ISIN
    EU0009658186

Preise/Quotes

Price Chart

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Statistik

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Spezifikationen

Kontraktspezifikationen

Basiswert

Kontrakt

Produkt-ID

Basiswert

EURO STOXX® Index Futures

FXXE

EURO STOXX® Index

EURO STOXX® Large Index Futures

FLCE

EURO STOXX® Large Index

EURO STOXX® Mid Index Futures

FMCE

EURO STOXX® Mid Index

EURO STOXX® Small Index Futures

FSCE

EURO STOXX® Small Index

STOXX® Europe 600 Index Futures

FXXP

STOXX® Europe 600 Index

STOXX® Europe Large 200 Index Futures

FLCP

STOXX® Europe Large 200 Index

STOXX® Europe Mid 200 Index Futures

FMCP

STOXX® Europe Mid 200 Index

STOXX® Europe Small 200 Index Futures

FSCP

STOXX® Europe Small 200 Index


Erfüllung

Erfüllung durch Barausgleich, fällig am ersten Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag.


Kontraktwerte und Preisabstufungen

Kontrakt

Kontraktwert

Minimale Preisveränderung

Punkte

Wert

EURO STOXX® Index Futures

EUR 50

0,1

EUR 5

EURO STOXX® Large Index Futures

EUR 50

0,1

EUR 5

EURO STOXX® Mid Index Futures

EUR 50

0,1

EUR 5

EURO STOXX® Small Index Futures

EUR 50

0,1

EUR 5

STOXX® Europe 600 Index Futures

EUR 50

0,1

EUR 5

STOXX® Europe 600 Index Futures (standardisierte Futures-Strategien)

EUR 50

0,02

EUR 1

STOXX® Europe Large 200 Index Futures

EUR 50

0,1

EUR 5

STOXX® Europe Mid 200 Index Futures

EUR 50

0,1

EUR 5

STOXX® Europe Small 200 Index Futures

EUR 50

0,1

EUR 5


Laufzeiten

Standard - bis zu 9 Monaten: Die drei nächsten Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember.

FMCE, FXXP - bis zu 36  Monaten: Die zwölf nächsten Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember.


Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag

Letzter Handelstag ist der Schlussabrechnungstag.

Schlussabrechnungstag ist der dritte Freitag des jeweiligen Fälligkeitsmonats, sofern dieser ein Börsentag ist, andernfalls der davor liegende Börsentag.

Handelsschluss für die fälligen Futures am letzten Handelstag ist um 12:00 Uhr MEZ.


Täglicher Abrechnungspreis

Bei der Festlegung der täglichen Abrechnungspreise wird der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller Geschäfte in der Minute vor 17:30 Uhr MEZ in dem jeweiligen Kontrakt als täglicher Abrechnungspreis des aktuellen Fälligkeitsmonats herangezogen, falls in diesem Zeitraum mehr als fünf Geschäfte abgeschlossen wurden.

Für alle weiteren Kontraktlaufzeiten wird der tägliche Abrechnungspreis entsprechend der mittleren Geld-/Briefspanne des Kombinationsauftragsbuchs festgelegt.

Schlussabrechnungspreis
Der Schlussabrechnungspreis wird von Eurex am Schlussabrechnungstag eines Kontrakts festgelegt. Maßgebend ist der Durchschnittswert der jeweiligen STOXX® Index-Berechnungen in der Zeit von 11:50 Uhr MEZ bis 12:00 Uhr MEZ.


Ausführliche Details entnehmen Sie den Clearing-Bedingungen und den Kontraktspezifikationen.


EURO STOXX® Index Futures, EURO STOXX® Large/Mid/Small Index Futures, STOXX® Europe 600 Index Futures und STOXX® Europe Large/Mid/Small 200 Index Futures stehen zum Handel in den USA zur Verfügung.

Block Trades

Zulassung zum Eurex Block Trade Service mit einer Minimum Block Trade Size von: 100 Kontrakte

Market-Making-Parameter

Alle Quotierungs-Parameter im Überblick

  • Quotierungszeitraum
  • Laufzeitbereich
  • Spread-Klasse & Maximum Spread
  • Mindestquotierungsgröße
Liquidity Provider schemes

Mistrade-Parameter

Einen Überblick der Mistrage Ranges von Futures und Optionen sowie weitere Informationen über das Verhalten kurz vor Fälligkeits- und Verfallterminen und in extremen Marktsituationen (stressed markets) finden Sie in nachfolgendem File zum Download.
 

Mistrade Ranges

Crossing-Parameter

(Sektion 2.6 Eurex Handelsbedingungen)

(1) Aufträge und Quotes, die dasselbe Instrument oder kombinierte Instrument betreffen, dürfen, wenn sie sich sofort ausführbar gegenüberstünden, weder wissentlich von einem Börsenteilnehmer (Cross-Trade) noch nach vorheriger Absprache von zwei unterschiedlichen Börsenteilnehmern (Pre-Arranged-Trade) eingegeben werden, es sei denn, die Voraussetzungen nach Absatz 3 sind erfüllt. Dies gilt auch für die Eingabe von Aufträgen als Teil eines Quotes.

(2) Ein Börsenteilnehmer kann eine schriftliche Darstellung seiner internen wie auch externen technischen Anbindungsstruktur an das EDV-System der Eurex Deutschland der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland übermitteln, aufgrund derer entschieden wird, ob die Voraussetzungen der Wissentlichkeit gemäß Absatz 1 bei einem Börsenteilnehmer im konkreten Fall vorliegen. Die Einzelheiten der Anforderungen der Darstellung der Anbindungsstruktur gemäß Satz 1 werden von der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der Eurex Deutschland bestimmt; die Anforderungen sind zu veröffentlichen.

(3) Ein Cross-Trade oder ein Pre-Arranged-Trade ist zulässig, wenn einer der am Cross-Trade oder Pre-Arranged Trade Beteiligten vor der Eingabe seines Auftrags oder Quotes im EDV-System der Eurex Deutschland ankündigt, eine entsprechende Anzahl an Kontrakten als Cross-Trade oder Pre-Arranged-Trade im Orderbuch ausführen zu wollen („Cross-Request“). Der den Cross- oder Pre-Arranged-Trade herbeiführende Auftrag oder Quote muss dabei frühestens eine Sekunde und spätestens 61 Sekunden bei Geldmarkt-Futures-Kontrakten, Fixed-Income-FuturesKontrakten, Optionen auf Geldmarkt-Futures-Kontrakten und Optionen auf FixedIncome-Futures-Kontrakten bzw. spätestens 31 Sekunden bei allen anderen Futures- und Optionskontrakten, nach der Eingabe des Cross-Requests eingegeben werden. Der kaufende Börsenteilnehmer ist für die Einhaltung der Eingaben des Cross-Requests verantwortlich. Die Eingabe eines Cross-Request, ohne anschließend den entsprechenden Auftrag oder Quote einzugeben, ist nicht zulässig.

(4) Die Absätze 1 und 3 finden keine Anwendung auf Geschäfte, die während des Ausgleichsprozesses in einer Auktion (Ziffer 1. 4 Abs. 2 und Abs. 3) zustande kommen.

(5) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung auf sonstige Verhaltensweisen, die eine Umgehung dieser Vorschrift darstellen.

Handelszeiten

Normaler Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
07:30 07:50 22:00 22:30
Letzter Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
07:30 07:50 12:00

Transaktionsentgelte

Entgeltart Entgelt
Börsliche Transaktionen: Standard-Entgelt (A-Konten) EUR 0,38 pro Kontrakt
Börsliche Transaktionen: Standard-Entgelt (M- und P-Konten) EUR 0,32 pro Kontrakt
TES-Transaktionen: Standard-Entgelt (A-Konten) EUR 0,56 pro Kontrakt
TES-Transaktionen: Standard-Entgelt (M- und P-Konten) EUR 0,48 pro Kontrakt
Positionsübertragung mit Geldtransfer EUR 7,50 pro Transaktion

Orderbuch

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Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

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