An dieser Stelle macht die Geschäftsführung der Eurex Deutschland gemäß § 50a Abs. 3 des Börsengesetzes (BörsG) Entscheidungen über Maßnahmen und Sanktionen nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BörsG gegen Handelsteilnehmer bekannt.
Marktstatus ⓘ
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Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.
Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard umfassend über den Vorfall zu informieren.
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