Kontraktspezifikationen
Basiswert
Kontrakt | Produkt-ID | Basiswert | Währung |
ETFS Physical Gold-Futures | FPHA | ETFS Physical Gold ETC | USD |
ETFS Crude Oil-Futures | FCRU | ETFS Crude Oil ETC | USD |
Kontraktgröße
100 ETC-Anleihen
Erfüllung
Physische Lieferung der entsprechenden ETC-Anleihen, zwei Börsentage nach dem letzten Handelstag.
Preisermittlung und Minimale Preisveränderung
Die Preisermittlung erfolgt in USD pro Anleihe, auf zwei Dezimalstellen. Die minimale Preisveränderung beträgt USD 0,01; dies entspricht einem Wert von USD 1.
Laufzeit
Bis zu 36 Monate: Die drei nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate und die elf darauf folgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember.
Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag
Letzter Handelstag ist der Schlussabrechnungstag. Schlussabrechnungstag ist der dritte Freitag eines jeweiligen Fälligkeitsmonats, sofern dieser ein Börsentag ist, andernfalls der davor liegende Börsentag. Handelsschluss für die fälligen ETC-Futures am letzten Handelstag ist 17:30 Uhr MEZ.
Täglicher Abrechnungspreis
Bei der Festlegung der täglichen Abrechnungspreise wird der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller Geschäfte in der Minute vor 17:30 Uhr MEZ (Referenzzeitpunkt) in dem jeweiligen Kontrakt des aktuellen Fälligkeitsmonats herangezogen, falls in diesem Zeitraum mehr als fünf Geschäfte abgeschlossen wurden.
Für alle weiteren Kontraktlaufzeiten wird der tägliche Abrechnungspreis entsprechend der mittleren Geld-/Briefspanne des Kombinationsauftragsbuchs festgelegt.
Ergänzende Details entnehmen Sie den Clearing-Bedingungen.
Schlussabrechnungspreis
Die Festlegung des Schlussabrechnungspreises erfolgt durch Eurex am Schlussabrechnungstag. Maßgeblich ist der in der Schlussauktion der London Stock Exchange um 17:30 Uhr MEZ ermittelte Preis.
Block Trades
Zulassung zum Eurex Block Trade Service mit einer Minimum Block Trade Size von: 500 Kontrakte
Market-Making-Parameter
Alle Quotierungs-Parameter im Überblick
Mistrade-Parameter
Einen Überblick der Mistrage Ranges von Futures und Optionen sowie weitere Informationen über das Verhalten kurz vor Fälligkeits- und Verfallterminen und in extremen Marktsituationen (stressed markets) finden Sie in nachfolgendem File zum Download.
Crossing-Parameter
(Sektion 2.6 Eurex Handelsbedingungen)
(1) Aufträge und Quotes, die dasselbe Instrument oder kombinierte Instrument betreffen, dürfen, wenn sie sich sofort ausführbar gegenüberstünden, weder wissentlich von einem Börsenteilnehmer (Cross-Trade) noch nach vorheriger Absprache von zwei unterschiedlichen Börsenteilnehmern (Pre-Arranged-Trade) eingegeben werden, es sei denn, die Voraussetzungen nach Absatz 3 sind erfüllt. Dies gilt auch für die Eingabe von Aufträgen als Teil eines Quotes.
(2) Ein Börsenteilnehmer kann eine schriftliche Darstellung seiner internen wie auch externen technischen Anbindungsstruktur an das EDV-System der Eurex Deutschland der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland übermitteln, aufgrund derer entschieden wird, ob die Voraussetzungen der Wissentlichkeit gemäß Absatz 1 bei einem Börsenteilnehmer im konkreten Fall vorliegen. Die Einzelheiten der Anforderungen der Darstellung der Anbindungsstruktur gemäß Satz 1 werden von der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der Eurex Deutschland bestimmt; die Anforderungen sind zu veröffentlichen.
(3) Ein Cross-Trade oder ein Pre-Arranged-Trade ist zulässig, wenn einer der am Cross-Trade oder Pre-Arranged Trade Beteiligten vor der Eingabe seines Auftrags oder Quotes im EDV-System der Eurex Deutschland ankündigt, eine entsprechende Anzahl an Kontrakten als Cross-Trade oder Pre-Arranged-Trade im Orderbuch ausführen zu wollen („Cross-Request“). Der den Cross- oder Pre-Arranged-Trade herbeiführende Auftrag oder Quote muss dabei frühestens eine Sekunde und spätestens 61 Sekunden bei Geldmarkt-Futures-Kontrakten, Fixed-Income-FuturesKontrakten, Optionen auf Geldmarkt-Futures-Kontrakten und Optionen auf FixedIncome-Futures-Kontrakten bzw. spätestens 31 Sekunden bei allen anderen Futures- und Optionskontrakten, nach der Eingabe des Cross-Requests eingegeben werden. Der kaufende Börsenteilnehmer ist für die Einhaltung der Eingaben des Cross-Requests verantwortlich. Die Eingabe eines Cross-Request, ohne anschließend den entsprechenden Auftrag oder Quote einzugeben, ist nicht zulässig.
(4) Die Absätze 1 und 3 finden keine Anwendung auf Geschäfte, die während des Ausgleichsprozesses in einer Auktion (Ziffer 1. 4 Abs. 2 und Abs. 3) zustande kommen.
(5) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung auf sonstige Verhaltensweisen, die eine Umgehung dieser Vorschrift darstellen.
Pre-Trading | Trading | Post-Trading | |||
---|---|---|---|---|---|
Full | Late1 | Late2 | Restricted | ||
07:30 | 09:00 | 17:30 | 20:00 |
Pre-Trading | Trading | Post-Trading | |||
---|---|---|---|---|---|
Full | Late1 | Late2 | Restricted | ||
07:30 | 09:00 | 17:30 |
Kein Handel und keine Ausübung in Exchange Traded Commodities-Derivaten
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in CHF
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Letzter Handelstag für ETC- und Xetra-Gold®-Derivate
Letzter Handelstag für ETC- und Xetra-Gold®-Derivate
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Letzter Handelstag für ETC- und Xetra-Gold®-Derivate
Kein Handel und keine Geschäftsabwicklung (Ausübung, Settlement und Geldabwicklung) in allen Eurex-Derivaten
Kein Handel und keine Geschäftsabwicklung (Ausübung, Settlement und Geldabwicklung) in allen Eurex-Derivaten
Letzter Handelstag für ETC- und Xetra-Gold®-Derivate
Kein Handel und keine Geschäftsabwicklung (Ausübung, Settlement und Geldabwicklung) in allen Eurex-Derivaten
Kein Handel und keine Ausübung in Exchange Traded Commodities-Derivaten
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in CHF
Letzter Handelstag für ETC- und Xetra-Gold®-Derivate
Kein Handel und keine Ausübung in Exchange Traded Commodities-Derivaten
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in CHF
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Letzter Handelstag für ETC- und Xetra-Gold®-Derivate
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Letzter Handelstag für ETC- und Xetra-Gold®-Derivate
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in CHF
Letzter Handelstag für ETC- und Xetra-Gold®-Derivate
Kein Handel und keine Ausübung in Exchange Traded Commodities-Derivaten
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Letzter Handelstag für ETC- und Xetra-Gold®-Derivate
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Letzter Handelstag für ETC- und Xetra-Gold®-Derivate
Letzter Handelstag für ETC- und Xetra-Gold®-Derivate
Keine Geldabwicklung von Zahlungen in USD
Letzter Handelstag für ETC- und Xetra-Gold®-Derivate
Kein Handel und keine Geschäftsabwicklung (Ausübung, Settlement und Geldabwicklung) in allen Eurex-Derivaten
Kein Handel und keine Geschäftsabwicklung (Ausübung, Settlement und Geldabwicklung) in allen Eurex-Derivaten
Entgeltart | Entgelt |
---|---|
Börsliche Transaktionen: Standard-Entgelt (A-, M- und P-Konten) | USD 0,30 pro Kontrakt |
Lieferung aus Futures | USD 0,30 pro Kontrakt |
Positionsübertragung mit Geldtransfer | USD 13,00 pro Transaktion |
Marktstatus ⓘ
XEUR
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