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16. Sep. 2021

Eurex

EURO STOXX 50® Index Total Return Futures (TESX): Übergang des Referenz-Refinanzierungssatzes von €STR plus 0,085 Prozent auf €STR (flat)

Eurex-Rundschreiben 086/21 EURO STOXX 50® Index Total Return Futures (TESX): Übergang des Referenz-Refinanzierungssatzes von €STR plus 0,085 Prozent auf €STR (flat)

1.  Einführung

Am 5. Juli 2021 haben Eurex Exchange und Eurex Clearing AG eine Konsultation zum Übergang des Referenz-Refinanzierungssatzes von der Euro-Short-Term Rate (€STR) zuzüglich des von der EZB festgelegten EONIA Übergangs-Spreads (0,085 Prozent oder 8,5 Basispunkte) auf €STR (flat) für EURO STOXX 50® Index Total Return Futures (TESX) initiiert (siehe Eurex-Rundschreiben 066/21 und Eurex Clearing-Rundschreiben 060/21).

Nach Auswertung der Rückmeldungen haben Eurex Exchange und Eurex Clearing beschlossen, die Kontraktspezifikationen anzupassen und die Methodik sowie die Vorgehensweise wie in den vorgenannten Eurex- und Eurex Clearing-Rundschreiben vorgeschlagen einzuführen.

Eurex Clearing wird eine Methodik für die Umstellung anwenden, welche die Auswirkungen dieser Änderung der Kontraktspezifikationen auf die Bewertung aller offenen Positionen, die zu Beginn des Umstellungstags gehalten werden, ausgleichen soll. Die Methodik wird dabei auf Berechnungen mit den Werten vom Ende des vorhergehenden Handelstags basieren.

Berechnungsdatum: 15. Oktober 2021
Einführungsdatum: 18. Oktober 2021

Dieses Rundschreiben beschreibt die Details zum Übergang, soweit sie Eurex Exchange betreffen.

Erfahren Sie jetzt mehr über dieses Projekt auf unserer Initiatives-Webseite unter dem folgenden Link: 
Support > Initiatives & Releases > Project Readiness > EURO STOXX50 Index Total Return Futures – Transition to €STR flat

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Handelsteilnehmer werden gebeten, die Anhänge zu diesem Rundschreiben zu studieren und Vorbereitungen für den Übergang auf €STR flat zu treffen, da dies Auswirkungen auf ihre internen Prozesse, den Handel und die offenen Positionen haben könnte. Daher kann es für Handelsteilnehmer notwendig sein, interne Prozesse und technische Schnittstellen zur Anpassung an diese Änderung zu aktualisieren.

Bitte prüfen Sie auch, ob Sie unter dem folgenden Link Eurex-Rundschreiben und -Newsflashes abonniert haben, um auf dem Laufenden zu bleiben, da die Kommunikation nur über Rundschreiben und Newsflashes erfolgt:

Ressourcen > Subskriptionen

3.  Details der Initiative

A. Hintergrund

Im September 2018 hatte die EZB-Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen die Empfehlung abgegeben, den EONIA durch den €STR als neuen risikofreien Euro-Zinssatz zu ersetzen. Es wurde auch beschlossen, die Methodik des EONIA neu zu kalibrieren, damit er effektiv zu €STR plus einem festen, von der EZB festgelegten Spread wird. Die EZB-Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen empfahl den Handelsteilnehmern außerdem, den EONIA schrittweise durch den €STR für alle Produkte und Kontrakte zu ersetzen und damit den €STR als Standard-Referenzzinssatz zu etablieren.

In einem ersten Schritt und in Übereinstimmung mit der Empfehlung der EZB-Arbeitsgruppe hatte Eurex Exchange die Kontraktspezifikationen der EURO STOXX 50® Index Total Return Futures (TESX) zum Übergangsdatum 2. Oktober 2019 so angepasst, dass €STR plus dem von der EZB festgelegten Spread zu EONIA (d. h. „Funding Rate“ (%) = €STR(%) + 0,085%) als referenzierte „Funding Rate“ wurde. Weitere Details dazu finden Sie im Eurex-Rundschreiben 087/19. Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf die Bewertung der laufenden Kontrakte.

In einem zweiten Schritt der Umstellung von EONIA auf €STR ändert Eurex Exchange nun die Kontraktspezifikationen für die EURO STOXX 50® Index Total Return Futures, um den Referenzzins neu als €STR flat festzulegen, d. h. durch die Entfernung des fixen, auf EONIA referenzierenden EZB-Spreads. Die Änderung der Kontraktspezifikationen wird nach einem Ansatz für die Umstellung durchgeführt, der gewährleistet, dass Halter von offenen Positionen in diesen Kontrakten zum Umsetzungstag von der Änderung des Referenzzinses in den Kontrakten nicht wirtschaftlich betroffen sind.

Die Änderung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und die damit einhergehenden Änderungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG, die Festlegung der Umrechnungsgrößen, deren Anwendung auf offene Positionen und die Festlegung der erforderlichen Eingabeparameter sind in den Anhängen zu diesem Rundschreiben vollständig und detailliert aufgeführt.

B. Implementierung

EURO STOXX 50® Index Total Return Futures (TESX) wurden an den Eurex-Börsen zum 2. Dezember 2016 eingeführt und im Jahr 2019 angepasst, um den Referenzzins auf €STR plus 8,5 Basispunkte zu aktualisieren. Dieser Zins wird an jedem Handelstag zur Berechnung des Umrechnungsparameters „Accrued Funding“ verwendet, der in die Ermittlung sowohl der gehandelten Preise als auch der Abrechnungspreise in Indexpunkten für jeden Verfalltermin an diesem Tag eingeht. Eine Anpassung des Zinses wirkt sich sowohl auf die gehandelten Preise als auch auf die Abrechnungspreise ab dem Einführungsdatum aus. 

Die Anpassung der Abrechnungspreise wirkt sich auf die Bewertung aller bei Eurex Clearing gehaltenen offenen Positionen aus, die aus Handelsaktivitäten auf der Maßgabe der Kontraktspezifikationen und der „Funding Rate“, welche bis einschließlich des Berechnungsdatums (15. Oktober 2021) gültig sind, resultieren. Eurex Clearing wird daher eine Umstellungsmethode für die Halter offener Positionen zum Einführungsdatum (18. Oktober 2021) der geänderten Zinskomponente anwenden, um die Auswirkungen dieser Änderung auf die Bewertung auszugleichen. 

Die Details der Implementierung sind in den folgenden Dokumenten dargelegt:

  • Änderung der Kontraktspezifikationen der Eurex Deutschland und der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing, die zur Umsetzung einer solchen Änderung erforderlich sind (Anhänge 1a und 1b)
  • Vorgehensweise zur Bestimmung der von Eurex verwendeten Berechnungsmethodik der erforderlichen Werte (d. h. EURO STOXX 50® Index (SX5E) Forward Points) (Anhang 2)
  • Methodik von Eurex Clearing zur Berechnung der Umstellung (Anhang 3)
  • Umsetzung der Methodik für die Umstellung durch Eurex Clearing unter Verwendung von Preiskorrekturen (Anhang 4)

C. Veröffentlichung der geänderten Kontraktspezifikationen

Die aktualisierten Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland werden zum Einführungsdatum auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Link veröffentlicht:

Rules & Regs > Eurex-Regelwerke > Kontraktspezifikationen


Anhänge:
(1b, 2-4 nur in Englisch)

  • 1a – Änderungen der Kontraktspezifikationen
  • 1b – Änderungen der Clearing Conditions
  • 2 – Bestimmung der EURO STOXX 50® Index (SX5E) Forward Points
  • 3 – Umstellungsmethodik
  • 4 – Methodik für Preiskorrekturen


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination

Kontakt:

Stuart Heath, Equity & Index Product Design, Tel. +44 20 7862 72 53, stuart.heath@eurex.com

Verweis auf Rundschreiben:

Eurex-Rundschreiben 087/19, 066/21, Eurex Clearing-Rundschreiben 060/21

Web:

Support > Initiatives & Releases > Project Readiness > EURO STOXX50 Index Total Return Futures – Transition to €STR flat

Autorisiert von:

Dr. Randolf Roth


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