Dividenden

ABB Dividenden-Futures (A3BB)

  • Kontraktgröße
    1000
  • Min. Preisveränderung
    0,001
  • Währung
    CHF
  • Produkt-ISIN
    DE000A30A2G6
  • Basiswert-ISIN
    XC000A1HTZT0

Preise/Quotes

Price Chart

loading...

Statistik

loading...

Spezifikationen

Kontraktspezifikationen

Kontraktwert

Dividendenzahlungen für die Kontraktgröße von 1000 Aktien


Erfüllung

Erfüllung durch Barausgleich, fällig am ersten Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag.


Preisermittlung und Minimale Preisveränderung

Die Preisermittlung erfolgt in GBX auf zwei bzw. in EUR, CHF und USD auf drei Dezimalstellen. Die minimale Preisveränderung beträgt GBX 0,01 bzw. EUR, CHF und USD 0,001; dies entspricht einem Wert von GBX 10 bzw. EUR, CHF und USD 1 pro Kontrakt.

Laufzeiten

Für EUR- und CHF-denominierte Single Stock Dividend Futures die fünf nächsten Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember sowie die jeweils fünf (für A2LV, A2XA, B2AS, B3AY, B2MW, D2AI, D4BK, D2PW, E2NL, E2NT, I2BE, P2AG, S3IE und T2OT sieben) nächsten jährlichen Kontrakte aus dem Zyklus Dezember (beginnend mit dem Börsentag nach dem letzten Handelstag eines Kalenderjahres bis zum Schlussabrechnungstag des folgenden Kalenderjahres) stehen jederzeit zum Handel zur Verfügung.

Für alle anderen Single Stock Dividend Futures die jeweils fünf nächsten jährlichen Kontrakte aus dem Zyklus Dezember.


Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag

Letzter Handelstag ist der Schlussabrechnungstag. Schlussabrechnungstag ist der dritte Freitag des jeweiligen Fälligkeitsmonats, sofern dieser ein Börsentag ist, andernfalls der davor liegende Börsentag. Handelsschluss für die fälligen Futures am letzten Handelstag ist 17:45 Uhr MEZ, für solche mit Gruppenkennung US21 um 15:30 MEZ. 


Täglicher Abrechnungspreis

Bei der Festlegung der täglichen Abrechnungspreise wird der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller Geschäfte in der Minute vor 17:30 Uhr MEZ (Referenzzeitpunkt) in dem jeweiligen Kontrakt des aktuellen Fälligkeitsmonats herangezogen, falls in diesem Zeitraum mehr als fünf Geschäfte abgeschlossen wurden.

Für alle weiteren Kontraktlaufzeiten wird der tägliche Abrechnungspreis entsprechend der mittleren Geld-/Briefspanne des Kombinationsauftragsbuchs festgelegt.

Ergänzende Details entnehmen Sie den Clearing-Bedingungen.


Schlussabrechnungspreis

Die Festlegung des Schlussabrechnungspreises erfolgt durch Eurex am Schlussabrechnungstag um 12:00 Uhr MEZ. Der Schlussabrechnungspreis entspricht der Dividende für das Geschäftsjahr des auszahlenden Unternehmens und wird auf vier Dezimalstellen gerundet.


Kapitalmaßnahmen

Bei Kapitalmaßnahmen werden wie bei den Eurex Aktien-Futures entsprechende Anpassungen der Kontraktgröße vorgenommen und wenn nötig neue Kontraktserien eingeführt.

Block Trades

Zulassung zum Eurex Block Trade Service mit einer Minimum Block Trade Size von: 50 Kontrakte

Market-Making-Parameter

Alle Quotierungs-Parameter im Überblick

  • Quotierungszeitraum
  • Laufzeitbereich
  • Spread-Klasse & Maximum Spread
  • Mindestquotierungsgröße
Liquidity Provider schemes

Mistrade-Parameter

Einen Überblick der Mistrage Ranges von Futures und Optionen sowie weitere Informationen über das Verhalten kurz vor Fälligkeits- und Verfallterminen und in extremen Marktsituationen (stressed markets) finden Sie in nachfolgendem File zum Download.
 

Mistrade Ranges

Crossing-Parameter

(Sektion 2.6 Eurex Handelsbedingungen)

(1) Aufträge und Quotes, die dasselbe Instrument oder kombinierte Instrument betreffen, dürfen, wenn sie sich sofort ausführbar gegenüberstünden, weder wissentlich von einem Börsenteilnehmer (Cross-Trade) noch nach vorheriger Absprache von zwei unterschiedlichen Börsenteilnehmern (Pre-Arranged-Trade) eingegeben werden, es sei denn, die Voraussetzungen nach Absatz 3 sind erfüllt. Dies gilt auch für die Eingabe von Aufträgen als Teil eines Quotes.

(2) Ein Börsenteilnehmer kann eine schriftliche Darstellung seiner internen wie auch externen technischen Anbindungsstruktur an das EDV-System der Eurex Deutschland der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland übermitteln, aufgrund derer entschieden wird, ob die Voraussetzungen der Wissentlichkeit gemäß Absatz 1 bei einem Börsenteilnehmer im konkreten Fall vorliegen. Die Einzelheiten der Anforderungen der Darstellung der Anbindungsstruktur gemäß Satz 1 werden von der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der Eurex Deutschland bestimmt; die Anforderungen sind zu veröffentlichen.

(3) Ein Cross-Trade oder ein Pre-Arranged-Trade ist zulässig, wenn einer der am Cross-Trade oder Pre-Arranged Trade Beteiligten vor der Eingabe seines Auftrags oder Quotes im EDV-System der Eurex Deutschland ankündigt, eine entsprechende Anzahl an Kontrakten als Cross-Trade oder Pre-Arranged-Trade im Orderbuch ausführen zu wollen („Cross-Request“). Der den Cross- oder Pre-Arranged-Trade herbeiführende Auftrag oder Quote muss dabei frühestens eine Sekunde und spätestens 61 Sekunden bei Geldmarkt-Futures-Kontrakten, Fixed-Income-FuturesKontrakten, Optionen auf Geldmarkt-Futures-Kontrakten und Optionen auf FixedIncome-Futures-Kontrakten bzw. spätestens 31 Sekunden bei allen anderen Futures- und Optionskontrakten, nach der Eingabe des Cross-Requests eingegeben werden. Der kaufende Börsenteilnehmer ist für die Einhaltung der Eingaben des Cross-Requests verantwortlich. Die Eingabe eines Cross-Request, ohne anschließend den entsprechenden Auftrag oder Quote einzugeben, ist nicht zulässig.

(4) Die Absätze 1 und 3 finden keine Anwendung auf Geschäfte, die während des Ausgleichsprozesses in einer Auktion (Ziffer 1. 4 Abs. 2 und Abs. 3) zustande kommen.

(5) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung auf sonstige Verhaltensweisen, die eine Umgehung dieser Vorschrift darstellen.

Handelszeiten

Normaler Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
07:30 08:53 17:45 19:33
Letzter Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
07:30 08:53 17:45

Transaktionsentgelte

Entgeltart Entgelt
Positionsglattstellungen CHF 2,00 pro Kontrakt
Barausgleich CHF 1,00 pro Kontrakt
Positionsübertragung mit Geldtransfer CHF 13,00 pro Transaktion

Orderbuch

Content wird geladen.

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.