Änderungen der Börsenordnung und der Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse
014/2024 Änderungen der Börsenordnung und der Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Xetra-Rundschreiben 014/24
1. Einführung
Dieses Rundschreiben informiert Sie über die Änderungen in der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse („Börsenordnung“) durch die 21. Änderungssatzung zur Börsenordnung sowie die Änderungen in den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse („Geschäftsbedingungen“) durch die 12. Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte.
Am 8. April 2024 treten diverse Änderungen in der Börsenordnung und den Geschäftsbedingungen in Kraft.
Die oben genannten Änderungssatzungen sind diesem Rundschreiben angehängt. Die geänderten Regelwerke inklusive der Änderungssatzungen sind auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgendem Link abrufbar: Regelwerke der FWB.
Datum des Inkrafttretens: 8. April 2024
2. Erforderliche Tätigkeiten
Es sind keine besonderen Tätigkeiten für die Teilnehmer erforderlich.
3. Details der Initiative
A. Börsenordnung
a) Wegfall des Schriftformerfordernisses bei Order-Routing-Systemen
Die Antragstellung auf Anbindung eines Order-Routing-Systems ist den zugelassenen Unternehmen bei der Frankfurter Wertpapierbörse („FWB®“) künftig formlos über das Member-Section-Portal möglich. Dementsprechend entfällt das Schriftformerfordernis in § 37 Abs. 2 Börsenordnung.
b) Einführung des Xetra Retail Services
Mit der Einführung des Xetra Retail Services bietet die FWB einen neuen Handelsservice an, welcher Privatanlegern Verbesserungen des Ausführungspreises bei einem vollständigen Verzicht auf Transaktionsentgelte bzw. bei reduzierten Transaktionsentgelten bietet.
Zur Teilnahme am Xetra Retail-Service muss das zugelassene Unternehmen einen Vertrag als Retail Member Organisation („RMO“) oder als Retail Liquidity Provider („RLP“) mit der Deutsche Börse AG abschließen. Die entsprechenden Dokumente sind auf www.xetra.com unter dem folgenden Link abrufbar: Entgelte und Gebühren für Xetra.
Während die Rolle des RMO bereits genutzt werden kann, wird die Rolle des RLP ab dem 20. Mai 2024 zur Verfügung stehen.
Zur Einführung des genannten Handelsservice wurden erforderliche Anpassungen in der Börsenordnung in §§ 1, 73, 83, 94, 95, 117, 118 vorgenommen.
B. Geschäftsbedingungen
Verlängerung der Frist bei Mistrade-Anträgen
Die Frist zur Stellung von Mistrade-Anträgen i.S.d. § 24 Abs. 3 Satz 1 Geschäftsbedingungen wird zugunsten der Handelsteilnehmer von 10 Minuten auf 30 Minuten ausgedehnt.
Anhänge:
- 1 – 21. Änderungssatzung zur Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse
- 2 – 12. Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle Xetra®-Handelsteilnehmer und Vendoren | |
Zielgruppen: | Handel, Technik, Systemadministratoren, Benannte Personen, Allgemein | |
Kontakt: | Ihr Key Account Manager oder client.services@deutsche-boerse.com | |
Web: | www.xetra.com | |
Autorisiert von: | Michael Krogmann, i.A. Axel Schmidt |