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REMIT
Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT)
Die Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency, REMIT) ist eine EU-Verordnung, mit der die Transparenz und Stabilität der europäischen Energiemärkte gestärkt und zugleich Insiderhandel und Marktmanipulationen bekämpft werden sollen.
Ziel
Das Hauptziel von REMIT besteht darin, Marktmissbrauch im europäischen Gas- und Stromgroßhandelsmarkt gesetzlich zu verbieten. REMIT ist Teil des „dritten Pakets“ von Vorschriften, die die Entwicklung eines Binnengroßhandelsmarkts in der EU anstreben.
Die Verordnung ist auf sämtliche physische und finanzielle Transaktionen anzuwenden und umfasst auch Flüssigerdgas, wenn das Angebot für das EU-Netzwerk bestimmt ist.
REMIT bietet einen EU-weit einheitlichen regulatorischen Rahmen speziell für den Energiegroßhandelsmarkt, der
- Marktmissbrauch definiert (einschließlich Marktmanipulation, versuchter Marktmanipulation oder Insiderhandel),
- Marktmissbrauch ausdrücklich verbietet,
- von Marktteilnehmern eine effektive und rechtzeitige Bekanntgabe von Insider-Informationen verlangt und
- Unternehmen, die beruflich Transaktionen arrangieren, verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden.
Wer ein Handelsgeschäft mit Lieferung innerhalb der EU abschließt, unterliegt ungeachtet seines Standortes diesen Vorschriften. In diesem Sinne unterscheidet sich REMIT von vielen Finanzvorschriften. REMIT wird von den nationalen Aufsichtsbehörden vollstreckt; hierbei handelt es sich um lokale Energieaufsichtsbehörden. In Deutschland ist zum Beispiel die Markttransparenzstelle für Strom- und Gasgroßhandelsmärkte, eine gemeinsame Einrichtung der Bundesnetzagentur, der deutschen Aufsichtsbehörde für die Strom-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkte, und des Bundeskartellamtes, der deutschen Wettbewerbsbehörde, für die Durchführung der REMIT verantwortlich. EU-weit werden die Maßnahmen durch die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Agency for the Cooperation of Energy Regulators, ACER) koordiniert.
REMIT schafft einen bedeutenden Rahmen für die Identifizierung und Ahndung von Marktmissbrauch in Europa. Dies stärkt das Vertrauen von Kunden, Industrie und anderen Teilnehmern, dass Energiepreise offen, fair und kompetitiv sind: die Basis eines effektiv funktionierenden Energiemarkts. Alle Teilnehmer, die Gas- oder Stromgroßhandelskontrakte mit Auslieferung in Europa handeln, sind betroffen. Seit 2015 sind sie verpflichtet, Informationen zu ihren Handelsaktivitäten an organisierten Handelsplätzen an ACER sowie auch außerhalb organisierter Handelsplätze zu melden.
Zeitplan
REMIT trat im Dezember 2011 in Kraft, wobei die Meldepflichten ab 2015 gelten.