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Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung zuzüglich eines Sitzungsgeldes ausgestaltet. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Börse Aktiengesellschaft haben der Hauptversammlung 2022 vorgeschlagen, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des dieser Vergütung zugrundeliegenden Systems zu bestätigen und dabei lediglich die Modalitäten der Gewährung des Sitzungsgelds anzupassen.
Die Hauptversammlung hat die Anpassung am 18. Mai 2022 beschlossen.
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