MiFID II/MiFIR

MiFID II/MiFIR

Die Auswirkungen auf den Derivatemarkt

Die überarbeitete Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumenten (Markets in Financial Instruments Directive - MiFID II) sowie die begleitende Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation - MiFIR) regeln die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen an regulierten Handelsplätzen sowie im außerbörslichen Handel in einer Vielzahl von Finanzinstrumenten.

Das neue rechtliche Rahmenwerk ist seit dem 3. Januar 2018 anwendbar.

Eurex hat auf eine vollständige Erfüllung der MiFID II, vor deren Anwendbarkeit, hingearbeitet. Alle notwendigen technischen Änderungen, um die Einhaltung der MiFID II/MiFIR- Anforderungen zu gewährleisten, wurden mit T7 Release 6.0 am 4. Dezember 2017 umgesetzt. Alle Details finden Sie in der Präsentation „Eurex Exchange Roadmap 2017 – Timeline“. Weitere Informationen zu allgemeinen, nicht-MiFID II-bezogenen Neuerungen finden Sie hier.

Neben notwendigen technischen Änderungen zur Einhaltung der MiFID II Anforderungen, werden wir Sie auf dieser Website umfassend über alle Anpassungen im Eurex®-System beziehungsweise über neue Prozesse, die im Zusammenhang mit MiFID II stehen und sich auf Marktteilnehmer auswirken könnten, informieren. Informationen zu weiteren regulatorischen Themen finden Sie auf der Website der Gruppe Deutsche Börse.

Alle Eurex Exchange Readiness Neuigkeiten hinsichtlich MiFID II/MiFIR und T7 Release 6.0 werden hier veröffentlicht (nur in Englisch verfügbar). Wenn Sie sich hinsichtlich der Umsetzungen der MiFID II-Anforderungen abstimmen möchten oder weiteren Informationsbedarf haben, können Sie unser MiFID II-Projektteam via customer.readiness@eurex.com kontaktieren. Sie können zudem natürlich auch immer Ihren Key Account Manager kontaktieren.

Mit MiFIDII/MiFIR nehmen die Reporting-Verpflichtungen für Handelsteilnehmer sowie Handelsplätze erheblich zu. In diesem Bereich informieren wir Sie über die neuen Anforderungen an das Reporting.


Details zum Hochladen von Short Codes und Algo IDs finden Sie im Bereich „Referenzdaten von Kunden & Mitgliedern“.

Mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID) sowie der begleitenden Verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) am 3. Januar 2018 wurden die Anforderungen von Handelsteilnehmern bzgl. der Autorisierung erweitert.

In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über die Anforderungen an Drittlandsfirmen.  

MiFID II/MiFIR bringt die Transparenzvorgaben für den Vor- und Nachhandel von Aktien und ETFs, die mit MiFID I eingeführt wurden, auf den neusten Stand: mit MiFID II/MiFIR gelten die verpflichtenden Vor- und Nachhandelsregelungen auch für Nicht-Aktien.

Auf Basis der Regulierung (EU) Nr. 60/2014 (MiFIR), ergänzt durch die delegierte Verordnung (EU) 2017/567 (RTS), wurden am 3. Januar 2018 zusätzliche Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Marktdaten wirksam. Für die Preisliste der Marktdaten, inkl. aufgeschlüsselter Informationen, Kostenverrechnungsmethodik und weiteren erforderlichen Angaben zum Produktinhalt siehe "Vertragsdokumente" auf der Market Data+Services Webseite.

Mit MiFID II wurde der regulatorische Rahmen für das Market-Making weiter verbessert. Seit dem 3. Januar 2018 ist das Market-Making durch Öffentliches Recht geregelt. Market Maker müssen jetzt an Eurex formal als „Regulatorische Market Maker“ zugelassen werden. Eurex wird das gegenwärtige Modell kommerzieller Anreize (Rabatte) im Market-Making, das unter das Zivilrecht fällt, beibehalten. Das Modell wird in „Liquidity Provision“ umbenannt.
 

Mit dem Inkrafttreten von MiFID II/MiFIR am 3. Januar 2018 hat Eurex eine Reihe von IT-Anforderungen umgesetzt, die der Einhaltung der regulatorischen Verpflichtungen für den algorithmischen und Hochfrequenzhandel aus der delegierten Verordnung dienen.

Handelsteilnehmer, die algorithmische Handelstechnologie nutzen, müssen Aufträge, die sie den zuständigen nationalen Behörden über einen Algorithmus senden, bereits seit der Einführung des deutschen Hochfrequenzhandelsgesetzes kennzeichnen. Mit MiFID II wird diese Anforderung noch einmal angepasst: nun muss nicht nur die Ausführung, sondern ebenfalls die Investemententscheidung getätigt durch eine Person oder einen Algorithmus entsprechend identifiziert sein.

Die nationalen Aufsichtsbehörden benötigen eine Registrierung.


Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.