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14. Feb. 2020

Eurex

Einführung eines Rahmens zur Begrenzung des „Speculative Triggering“ und Rekalibrierung der ESU-Gebührengrenzen

Eurex-Rundschreiben 010/20

1.    Einführung

In den letzten Monaten hat Eurex Exchange einen Anstieg der eingegangenen Transaktionen beobachtet. Einige dieser Transaktionen werden in Erwartung bestimmter Marktdatensignale gesendet (sogenanntes Speculative Triggering). 

Es liegt daher im Interesse aller Marktteilnehmer, dass Eurex Exchange Schritte unternimmt, um dieses Verhalten, das der Markt- und Systemstruktur schaden könnte, und zwar auf Kosten einer übermäßigen Systemnutzung, zu begrenzen. Um technische Leitlinien bereitzustellen und die Marktintegrität weiter zu stärken, hat Eurex Exchange beschlossen, einen neuen technischen Rahmen einzuführen, um das „Speculative Triggering“ zu begrenzen.

Dieser Rahmen besteht aus den folgenden Änderungen: 

A.    Einführung einer Marktdatenpaket-Klassifizierung im IP-Protokoll-Layer,
B.    Einführung von Discard-IP-Adressen,
C.    Begrenzung der Anzahl der pro Ordereingabeverbindung gesendeten Ethernet-Frames,
D.    Neukalibrierung der ESU-„Transaktionen ohne Marktauswirkung und Auftragsänderungen, die zu einer Auftragsstornierung führen"-Limits für Optionen.

Diese Änderungen treten am 30. März 2020 in Kraft.

2.    Notwendige Tätigkeiten

Für Handelsteilnehmer, die viele Transaktionen über einzelne Ordereingabeverbindung senden, empfehlen wir, das bisherige Verhalten zu analysieren, um zu prüfen, ob sie sich innerhalb der neuen Limits befinden.

3.    Details der Initiative

Eurex Exchange hat beschlossen, einen neuen technischen Rahmen einzuführen, um das „Speculative Triggering“ einzugrenzen. Ziel ist es, die Markt- und technische Integrität sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Handelsteilnehmer zu gewährleisten, die auf Marktdatensignale reagieren.

Daher werden die folgenden Regelwerke geändert:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag), gemäß Anhang 2,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member-System Betreibers an die Börsen-EDV Eurex® (Betreiber-Anschlussvertrag), gemäß Anhang 3,
  • Preisverzeichnis zum Vertrag über die technische Anbindung und die Nutzung der Handels-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag) und zum Vertrag über die technische Anbindung an die Eurex Handels-EDV für einen Multi-Member-System Betreiber (Betreiber-Anschlussvertrag), gemäß Anhang 4.

Die oben genannten Änderungen treten zum 30. März 2020 in Kraft. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens steht die vollständige Version der geänderten Dokumente auf der Eurex-Website www.eurexchange.com unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:

Ressourcen > Formulare

Die beigefügten Änderungen der vorstehenden Regelungen gelten als genehmigt, wenn der jeweilige Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen nach dieser Mitteilung schriftlich bei der Eurex Frankfurt AG Widerspruch einlegt. Ein ordentliches Kündigungsrecht der Eurex Frankfurt AG bleibt unberührt.

A.    Einführung einer Marktdatenpaket-Klassifizierung im IP-Protokoll-Layer

Der EOBI-Marktdatenfeed wird um die Paketklassifizierung im IP-Protokoll-Layer erweitert. Damit wird sichergestellt, dass jeder Marktteilnehmer bestimmte Ereignisse eindeutig identifizieren und entsprechend reagieren kann. Das DSCP-Feld (Differentiated Services) im IP-Header wird verwendet, um zu signalisieren, dass ein Marktdatenpaket folgendes enthält:

  • Execution Summary
  • Aufträge, die den Spread verbessern 
  • Aufträge, die den Spread ausweiten

Die tatsächlichen Werte für das DSCP-Feld werden aus dem Pool 2 von 16 Codepunkten ausgewählt, die für experimentelle oder lokale Verwendung (EXP/LU) gemäß RFC 2474 reserviert sind. Für die aktuelle Implementierung von T7 werden die Werte in der Tabelle im Anhang 1 verwendet.

B. Einführung von Discard-IP-Adressen

Um einen Rahmen für Handelsteilnehmer zu schaffen, die spekulative Techniken zur Auslösung von Nachrichten anwenden, wird Eurex Exchange auch Discard IP-Adressen einführen, um solche Muster zu überwachen und nachteilige Auswirkungen auf die Marktintegrität zu verhindern. Alle an das 172.16.0.0.0/16-Netzwerk gesendeten Pakete werden vom ersten Gerät im T7-Netzwerk verworfen.

Pakete, die an dieses Netzwerk gesendet werden, erreichen daher kein T7-Gateway und werden nicht auf ein ETI-Session-Limit angerechnet. Sie werden jedoch auf das Limit nach Kollokationslinie angerechnet (siehe Abschnitt C.)

Alle Pakete, einschließlich der an die Discard-IP-Adresse gesendeten Pakete, müssen ordentliche IP-Pakete sein, d.h. alle anwendbaren Protokolle müssen eingehalten werden, die Prüfsummen müssen korrekt sein usw. Pakete, die an das Discard-IP-Netzwerk gesendet werden, können unter diesen Bedingungen beliebige Nutzdaten enthalten. Es gibt eine Discard-IP-Adresse pro T7 PS-Gateway, die zur gleichen IP-Header-Prüfsumme führt wie die tatsächliche IP-Adresse des Gateways.

Einzelheiten finden Sie im „Network Access Guide“, der auf der Eurex-Website www.eurexchange.com unter folgendem Link abrufbar ist:

Technologie > T7 Handelsarchitektur > System Dokumentation

C.    Begrenzung der Anzahl der pro Ordereingabeverbindung gesendeten Ethernet-Frames

Eurex Exchange führt Limits pro Ordereingabe-Verbindung ein. Es ist erlaubt, bis zu 25.000 Ethernet-Frames pro Sekunde und 300.000 Ethernet-Frames pro Minute pro Ordereingabe-Verbindung an die Börsen-EDV zu senden. Verstöße gegen diese Limits können zu einem Verbindungsabbruch führen.

D.    Neukalibrierung der ESU-"Transaktionen ohne Marktauswirkung und Auftragsänderungen, die zu einer Auftragsstornierung führen "-Limits für Optionen

Um den Teilnehmern mehr Spielraum zu geben, hat Eurex Exchange beschlossen, das ESU-Limit für die Limitart „Alle Transaktionen, die nicht zu einer Aktualisierung der Marktdaten führen, sowie alle Orderänderungen, die eine Orderlöschung ohne Geschäftsabschluss bewirken“ für Optionsprodukte neu zu kalibrieren.

Ein Konzeptpapier, das das ESU-Gebührenkonzept im Detail beschreibt, einschließlich der verschiedenen Parameter, die für die Berechnung der ESU-Gebühr berücksichtigt werden, sowie ein Beispiel, das eine schrittweise Berechnung zeigt, ist auf der Eurex-Website www.eurexchange.com unter folgendem Link verfügbar:

Technologie > Entgelt für exzessive Systemnutzung

Die Tabelle im Anhang 1 zeigt die Parameter, die zur Berechnung des ESU-Limits für die Limitart „Alle Transaktionen, die nicht zu einer Aktualisierung der Marktdaten führen, sowie alle Orderänderungen, die eine Orderlöschung ohne Geschäftsabschluss bewirken" verwendet werden. Die Parameter zur Berechnung der Limite für die Limitart "Alle Transaktionen" und "Standard Orders" bleiben unverändert.

Bitte beachten Sie: Das Limit basiert auf dem Produkttyp des Produktes.

Eine Liste aller Produkte einschließlich ihrer Produkttypen ist auf der Eurex-Website www.eurexchange.com veröffentlicht und kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

Produkte > Produktüberblick > Vollständige Liste aller Eurex-Produkte im csv-Format

Anhänge:

  1. Tabellen: Zu 3.A.: DSCP-Werte für die Klassifizierung von Marktdatenpaketen, Zu 3.D.: Geänderte Parameter für “noMarketData Impact"-Limits
  2. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag)
  3. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member-System Betreibers an die Börsen-EDV Eurex® (Betreiber-Anschlussvertrag)
  4. Preisverzeichnis zum Vertrag über die technische Anbindung und die Nutzung der Handels-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag) und zum Vertrag über die technische Anbindung an die Eurex Handels-EDV für einen Multi-Member-System Betreiber (Betreiber-Anschlussvertrag)


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen: 

Front Office/Handel

Kontakt:

client.services@eurexchange.com 

Web:www.eurexchange.com
Autorisiert von:Dr. Wolfgang Eholzer

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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

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