1. Einführung
Eurex Exchange kündigt mit diesem Rundschreiben die ersten Elemente der Eurex Pricing Roadmap 2020 an und stellt weitere dazugehörige Informationen sowie die entsprechenden Änderungen des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG (Preisverzeichnis) hinsichtlich der folgenden Maßnahmen zur Verfügung:
A. Änderungen der Standard-Entgelte
B. Harmonisierung der Nachhandelsentgelte
C. Einführung eines Entgelts für die Nichtoffenlegung ("non-disclosure") von Geschäften in Aktien-Futures
D. Differenzierung des Entgelts für Eurex EnLight
Die Maßnahmen A. – C. treten am 2. Januar 2020 in Kraft, die Maßnahme D. tritt am 3. Februar 2020 in Kraft.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Die Marktteilnehmer sollten sicherstellen, dass ihre internen Prozesse und technischen Schnittstellen aktualisiert werden, um die geänderten Entgelte ordnungsgemäß zu bearbeiten.
3. Details der Initiative
A. Änderungen der Standard-Entgelte
Eurex Clearing AG unterscheidet weiterhin zwischen Entgelten für den Eigen- und Kundenhandel in ausgewählten Futures. Bitte entnehmen Sie Tabelle 1 in Anhang 1 eine Übersicht der Entgeltänderungen in A-Konten bei bestimmten Aktienindex-Futures und Zins-Futures, die ab dem 2. Januar 2020 gelten.
Die entsprechenden Nachhandelsentgelte werden entsprechend angepasst und unter Punkt B. beschrieben.
B. Harmonisierung der Nachhandelsentgelte
Die Harmonisierung der Nachhandelsentgelte betrifft die Kapitel 3.3 – 3.9 des Preisverzeichnisses und fasst die folgenden Änderungen zusammen:
- Einführung einer Differenzierung der Entgeltkonten bei den Services im Nachhandelsbereich
- Anwendung der Dividenden-Bänder auf die Positionsglattstellungen in Aktiendividenden-Futures
- Eliminierung der Maximalentgelte für den Barausgleich in Aktien-Futures
- Anwendung der gleichen Logik auf Positionsglattstellungen bei Index-Dividenden-Derivaten
- Anpassung der Nachhandelsentgelte in ausgewählten Futures gemäß Punkt A. (Änderungen der Standard-Entgelte)
Um die Komplexität zu reduzieren, wird die Logik der Nachhandelsentgelte mit der Logik der Transaktionsentgelte abgestimmt. Die Änderungen treten am 2. Januar 2020 in Kraft.
C. Einführung eines Entgelts für die Nichtoffenlegung („non-disclosure“) von Geschäften in Aktien-Futures von Geschäften in Aktien-Futures
Die Nicht-Offenlegung ist eine optionale Funktion bei Transaktionen, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. Wenn dieser Schwellenwert erreicht oder überschritten wird, gibt es in Eurex Exchange T7 die Möglichkeit, bilaterale TES- oder Eurex EnLight-Transaktionen untertägig nicht offenzulegen.
Eine entsprechende Tick-Box im Block Trade-Eingabefenster des T7 Trader GUI kann zur Angabe der Intraday-Publikation oder Nicht-Offenlegung verwendet werden. Wie in Eurex-Rundschreiben 032/19 angekündigt, werden ab 2. Januar 2020 für einzelne, nicht offengelegte TES- oder Eurex EnLight-Geschäfte in Aktien-Futures die Entgelte wie in Tabelle 2, Anhang 1 angegeben, erhoben.
D. Differenzierung des Entgelts für Eurex EnLight
Wie in Eurex-Rundschreiben 022/19 angekündigt, beginnt Eurex Exchange mit der Differenzierung der Standard-Entgelte in Optionen über die Ausführungsmechanismen Orderbuch, Eurex EnLight und TES. Der Fokus liegt dabei auf der Stärkung der Orderbuch-Liquidität und der Schaffung einer Verlagerung der Off-Book-Preisfindung hin zum On-Venue-Handel. Die Differenzierung gilt nur für das A-Konto ab dem 3. Februar 2020, die Standard-Entgelte in P- und M-Konten bleiben unverändert.
Aktienoptionen: Bitte entnehmen Sie die neuen Standard-Entgelte Tabelle 3 im Anhang 1.
Aktienindex-Optionen: Bitte entnehmen Sie die neuen Standard-Entgelte Tabelle 4 im Anhang 1.
Zins-Optionen: Bitte entnehmen Sie die neuen Standard-Entgelte Tabelle 5 im Anhang 1.
Für alle betroffenen Produkte wird das reduzierte Entgelt entsprechend angepasst (50 Prozent des Standard-Entgelts).
Im Rahmen des „Average Price Processing“ in Eurex Clearing C7 wird die Information des Handelstyps („TrdType") überschrieben und anschließend ist ausschließlich eine „Orderbuch/Off-Book-Differenzierung“ durch die Information „OrigTradeHandlingInstr" möglich. Um eine korrekte und reibungslose Abwicklung der Entgelte zu gewährleisten, werden TES-Transaktionsentgelte für Off-Book-Merged-Transaktionen ohne weitere Differenzierung zwischen TES und Eurex EnLight erhoben, bis eine korrekte Differenzierung möglich ist. Diese Änderungen werden ebenfalls am 3. Februar 2020 in Kraft treten.
Die Änderungen A. – C. (Anhang 2) treten am 2. Januar 2020 und die Änderung D. (Anhang 3) tritt am 3. Februar 2020 in Kraft.
Ab dem Datum des Inkrafttretens wird die vollständige Version des Preisverzeichnisses auf der Eurex-Webseite www.eurexchange.com unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung stehen:
Ressourcen > Regelwerke > Preisverzeichnis
Die mit diesem Rundschreiben mit den Maßnahmen A. – D. veröffentlichten Änderungen an den Regelwerken der Eurex Clearing AG gelten als durch die jeweilige betroffene Vertragspartei als angenommen, sofern diese nicht durch schriftliche Mitteilung an die Eurex Clearing AG innerhalb der ersten zehn (10) Geschäftstage nach Veröffentlichung widerspricht. Das Recht der Eurex Clearing AG zur ordentlichen Kündigung des jeweiligen Vertrags (einschließlich einer Clearing-Vereinbarung (Clearing Agreement)) bleibt unberührt.
Sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt, haben die in diesem Rundschreiben verwendeten und nicht anderweitig definierten Begriffe die ihnen in den Clearing-Bedingungen oder FCM Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG zugewiesene Bedeutung.
Anhänge:
(2 und 3 nur in Englisch)
- Anhang 1 - Details der Entgelt-Änderungen
- Anhang 2 - Geänderte Abschnitte des Preisverzeichnisses, gültig ab dem 2. Januar 2020
- Anhang 2 - Geänderte Abschnitte des Preisverzeichnisses, gültig ab dem 3. Februar 2020
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | Eurex Pricing, eurex.pricing@eurexchange.com |
Verweis auf Rundschreiben: | Eurex-Rundschreiben 022/19, 032/19, Eurex Clearing-Rundschreiben 114/19 |
Web: | www.eurexchange.com |
Autorisiert von: | Dr. Randolf Roth |