1. Einführung
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland, der Vorstand der Eurex Frankfurt AG sowie die Geschäftsführung der Eurex Clearing AG haben die folgenden Beschlüsse gefasst:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2020:
- Jährliche Verlängerung und Anpassung der „Liquidity Provider“-Programme;
- Anpassung des „General Supplement“ im Zusammenhang mit Eurex EnLight;
mit Wirkung zum 6. Januar 2020:
- Änderung der Größen- und Spread-Klassen für ausgewählte Aktienoptionen.
Diese Änderungen sind im „General Supplement“ (GS) und in den „Product Specific Supplements“ (PSS) zum „Liquidity Provider Agreement“ umgesetzt worden. Die Dokumente sind diesem Rundschreiben angehängt.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Liquidity Provider sollten ihr Quotierungsverhalten entsprechend anpassen.
3. Details
3.1 Jährliche Verlängerung und Anpassung der „Liquidity Provider“-Programme
Die meisten PSS zum „Liquidity Provider Agreement“ laufen zum Jahresende 2019 aus und müssen daher verlängert werden, einige davon mit geänderten Parametern. Darin eingeschlossen sind auch Änderungen im bestehenden PSS „Equity 01“, das nicht zum Ende des Jahres 2019 ausläuft (siehe Abschnitt 3.3 dieses Rundschreibens).
Bitte entnehmen Sie Tabelle 1 in Anhang 1 eine Übersicht aller PSS, die mit Wirkung zum 1. Januar 2020 verlängert und/oder angepasst werden. Alle verlängerten und/oder angepassten PSS sind auch diesem Rundschreiben angehängt (Anhang 3).
Im Laufe des Dezember 2019 werden die PSS einzeln in PDF-Format auf der Eurex-Website www.eurexchange.com unter dem folgenden Link abrufbar sein:
Trading > Market-Making and Liquidity provisioning
3.2 Anpassung des „General Supplement“ im Zusammenhang mit Eurex EnLight
Die folgenden Änderungen werden im Zusammenhang mit Eurex EnLight mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vorgenommen:
- Verdoppelung der maximalen Antwortzeit für Eurex EnLight RFQ Requests (bitte entnehmen Sie die einzelnen Werte dem Abschnitt 2.3.7 des „General Supplement to the Liquidity Provider Agreement“).
Diese Verlängerung der Antwortzeit ermöglicht es den Eurex EnLight Liquidity Providern, die Qualität ihrer intialen Quotes zu verbessern.
- Verlängerung der Alternative zum Bestehen des Zertifizierungstests als Voraussetzung zur Erfüllung des EnLight-Bausteins (siehe Eurex-Rundschreiben 039/19) bis zum 31. März 2020.
Mit der Verlängerung wird der Implementierungsaufwand berücksichtigt, den einige Vendoren derzeit unternehmen, um die Konnektivität für Eurex EnLight in ihre Systeme herzustellen. Einige dieser Anstrengungen werden zu Beginn des nächsten Jahres abgeschlossen sein. Die Verfügbarkeit dieser alternativen Lösung wird verlängert, um eine kontinuierliche Aktivität derjenigen Liquidity Provider auf Eurex EnLight zu ermöglichen, die Vendoren-Software nutzen.
3.3 Änderung der Größen- und Spread-Klassen für ausgewählte Aktienoptionen
Bitte entnehmen Sie Tabelle 2 in Anhang 1 eine Übersicht aller Änderungen im LP-Programm für die genannten Aktienoptionen.
Anhänge:
- Anhang 1 – Tabelle 1: Übersicht aller PSS, die geändert und/oder verlängert werden, Tabelle 2: Änderung der Größen- und Spread-Klassen für ausgewählte Aktienoptionen
- Anhang 2 – Geändertes „General Supplement to the Liquidity Provider Agreement“
- Anhang 3 – Geänderte/verlängerte PSS zum „Liquidity Provider Agreement“
Empfänger: | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | Eurex Market Models, marketmaking@eurexchange.com |
Verweis auf Rundschreiben: | Eurex-Rundschreiben 039/19 |
Web: | Market-Making and Liquidity provisioning |
Autorisiert von: | Dr. Randolf Roth |