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31. Okt. 2019

Eurex

Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag)

Eurex-Rundschreiben 102/19 Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag)

1.    Einführung

Der Vorstand der Eurex Frankfurt AG hat den folgenden Beschluss gefasst:

a. Erläuterung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland“ (Anschlussvertrag) bezüglich des „Class No-Action Relief“ der „U.S. Securities and Exchange Commission“ (SEC) vom 1. Juli 2013 (siehe Anhang, § 2 Absatz 11).

b. Weitere Anpassungen des Anschlussvertrags (siehe Anhang, § 1 und § 4) wurden aufgrund der Zusammenfügung des Preisverzeichnisses zum Anschlussvertrag und des Preisverzeichnisses zum Betreiber-Anschlussvertrag (siehe Eurex Rundschreiben 090/19) vorgenommen. Hinsichtlich eines Widerrufs von Werbebenachrichtigungen wurde eine E-Mail-Adresse in § 12 des Anschlussvertrags aktualisiert.  

Diese Änderungen treten am 16. Dezember 2019 in Kraft.


2. Erforderliche Tätigkeiten

Die beigefügten Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei der Eurex Frankfurt AG erhebt.


3. Details der Initiative

Eurex Frankfurt AG fügt klärende Sätze in den Anschlussvertrag bezüglich des „Class No-Action Relief“ hinzu. Der „Class No-Action Relief“, dem Eurex Deutschland am 1. Dezember 2015 beigetreten ist, gestattet Mitarbeitern der Eurex Frankfurt AG und Deutsche Börse AG sowie den Eurex-Teilnehmern, geeignete Broker-Dealer und geeignete Unternehmen (wie im „Class No-Action Relief“ definiert) mit einer größeren Anzahl an Eurex Optionskontrakten vertraut zu machen. Eine vollständige Liste der geeigneten Optionen finden Sie auf der Eurex-Webseite www.eurexchange.com unter dem folgenden Pfad (nur auf Englischer Sprache):

Products > Eurex derivatives in the U.S. > Eligible options under SEC class no-action relief

Eurex Frankfurt AG fügt einen klärenden Absatz 11 in § 2 (Anschlussvertrag) hinzu, um zu verdeutlichen, dass Eurex Handelsteilnehmer, die vom „Class No-Action Relief“ profitieren möchten, um geeignete Broker-Dealer und geeignete Unternehmen mit geeigneten Optionen vertraut zu machen, die im Class No-Action Relief genannten Geschäftsbedingungen – einschließlich der Verpflichtung zur Beantragung und Aufzeichnung der im Class No-Action Relief genannten Zusicherungen - einhalten müssen.


Anhänge:

1. Aktualisierte Abschnitte der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland“ (Anschlussvertrag)


Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen: Front Office/Trading, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Auditing/Security Coordination
Kontakt:

info.USA@eurexchange.com

Autorisiert von:Michael Peters

Marktstatus

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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

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