1. Einführung
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland, der Vorstand der Eurex Frankfurt AG und der Vorstand der Eurex Clearing AG haben den folgenden Beschluss mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 gefasst:
- Anpassung des „Product Specific Supplement (PSS) for FX-Futures and Rolling Spot-Futures“ zum „Liquidity Provider Agreement“
Das Product Specific Supplement für börsengehandelte FX-Futures und Rolling Spot-Futures (“PSS“) wird angepasst, um eine fortlaufende Entwicklung des Marktes und der Volumen zu unterstützen.
Alle Änderungen am PSS sind diesem Rundschreiben angehängt und sollen zum 1. Oktober 2019 in Kraft treten. Die Zustimmung zu den Änderungen durch die Liquidity Provider gilt als gewährt, insofern "Liquidity Provider" innerhalb von fünfzehn (15) Arbeitstagen nach Publizierung dieses Rundschreibens keinen Widerspruch bei Eurex Frankfurt AG und Eurex Clearing AG einlegen.
2. Erforderliche Aktion
Zur Teilnahme am „Liquidity Provider“-Programm für FX-Futures und Rolling Spot-Futures müssen „Liquidity Provider“ die besonderen Qualitätskriterien und Bedingungen erfüllen, wie im angehängten PSS zum „Liquidity Provider Agreement“ dargelegt.
Interessierte Eurex-Handelsteilnehmer werden aufgefordert, Liquidity Provider im neuen Programm für FX-Futures und FX-Rolling Spot-Futures zu werden und sich hierzu mit Eurex Exchange in Verbindung zu setzen.
3. Details der Initiative
Änderungen in den Anforderungen des Basis-Bausteins
Die Änderungen betreffen die Anforderungen zur Erfüllung des Basis-Bausteins, um den „Liquidity Providern“ mehr Flexibilität zu geben, wann sie die Quotierungsanforderungen erfüllen. Zu diesem Zweck wird die Quotierungsdauer verlängert und gleichzeitig die geforderte Abdeckung reduziert. Jede der drei bestehenden Zeitzonen (Asien, Europa, USA) wird von zehn auf zwölf Stunden verlängert und die geforderte Abdeckung von 80 Prozent auf 65 Prozent reduziert.
Außerdem können sich „Liquidity Provider“ dafür entscheiden, stattdessen während einer neuen „Around the world“-Zeitspanne zu quotieren. Dieser neue Zeitraum läuft von 00:00 Uhr bis 23:00 Uhr MEZ mit einer geforderten Abdeckung von 60 Prozent.
Änderungen in den Anforderungen des Paket-Bausteins
Das Erfüllungskriterium im Paket-Baustein wird von acht auf sieben Währungen gesenkt. Die verpflichtenden Währungspaare (EUR/USD und GBP/USD) bleiben unverändert bestehen.
Änderungen im Anreizprogramm „Additional Market Share Incentive“
Die Struktur des „Additional Market Share Incentive“ zum Erreichen bestimmter Marktanteile wird angepasst. Mit dem angepassten Programm wird der ursprüngliche Gesamtbetrag (EUR 500.000) in zwölf monatlichen Zahlungen ausgeschüttet, sofern die monatlichen Volumenschwellen (gemessen am durchschnittlichen, täglich gehandelten Volumen) erreicht wurden. Der maximale nominale Gesamtbetrag (bis zu EUR 500.000) bleibt unverändert.
Für jeden Monat werden drei Volumenschwellen definiert. Wenn eine oder mehrere Volumenschwellen in einem bestimmten Monat erreicht wurden, werden die Auszahlungsbeträge unter den teilnehmenden „Liquidity Providern“ entsprechend ihrem jeweiligen Anteil am Volumen in dem betreffenden Monat ausgeschüttet. Die Schwellen sowie mögliche Sonderfälle sind im PSS erläutert.
Die Messperiode für das angepasste Anreizprogramm „Additional Market Share Incentive“ beginnt am
1. Oktober 2019.
Anhang:
(nur in Englisch)
Empfänger: | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | Front Office/Handel, Middle + Backoffice |
Kontakt: | Andreas Stillert, T +49-69-211-1 72 78, andreas.stillert@eurexchange.com |
Verweis auf Eurex-Rundschreiben: | 093/18, 026/18 |
Web: | www.eurexchange.com |
Autorisiert von: | Michael Peters |