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13. Mai 2020

Eurex

Passiver Liquiditätsschutz: Erweiterung auf die verbleibenden Aktienoptionen und die DAX®-Indexoption

Eurex-Rundschreiben 032/20

1.  Einführung

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie über die Einführung von „Passive Liquidity Protection“ (PLP) für weitere Produkte mit Wirkung zum 24. August 2020 informieren.

Zusätzlich zu den bereits von PLP unterstützten deutschen und französischen Aktienoptionen wird PLP im Zuge der Erweiterung für die folgenden Produkte aktiviert:

  • alle verbleibenden Aktienoptionen einschließlich Weekly Options (Segmente XX11/12/13/14)
  • DAX®-Indexoption (ODAX) einschließlich zugehörige Weekly Options (ODX1/2/4/5)

Die Verzögerungszeit für die Aktienoptionen und die Indexoption ODAX wird entsprechend der besonderen Latenz-Charakteristik jedes einzelnen Produktes gesetzt.

Ab dem 20. Mai 2020 wird PLP in der Eurex-Simulation für die gleichen Produktsegmente mit produktionsnahen Verzögerungszeiten verfügbar sein.

Start der Simulation: 20. Mai 2020
Start der Produktion: 24. August 2020

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Es sind keine besonderen Tätigkeiten erforderlich. Teilnehmer, die PLP für die neu unterstützten Produkte nutzen möchten, sollten ab dem 24. Mai 2020 die Eurex-Simulation für Tests nutzen.

3.  Details der Initiative

Die PLP-Funktionalität wurde erstmals im Juni 2019 für deutsche und französische Aktienoptionen aktiviert. Nach der vereinbarten Pilotphase von sechs Monaten, anschließender Datenanalyse und Konsultation der Teilnehmer hat Eurex beschlossen, PLP auch für alle verbleibenden Aktienoptionen einschließlich Weekly Options (Segmente XX11/12/13/14), sowie für die DAX®-Indexoption einschließlich zugehörige Weekly Options ODX1/2/4/5 zum 24. August 2020 einzuführen.

Mit der Aktivierung von PLP werden alle aggressiven Order-Transaktionen, d. h. Order-Transaktionen, die bei Eingang in die Matching Engine ausführbar sind, um eine Segment-spezifische Zeitspanne verzögert, bevor sie mit dem Orderbuch interagieren können.

Bitte entnehmen Sie weitere Informationen zur PLP-Funktionalität und deren Auswirkung auf die Eurex-Schnittstellen dem „Eurex Functional Reference Guide“, der unter dem folgenden Link von der Eurex-Website www.eurexchange.com abgerufen werden kann:

Technology > T7 Trading architecture > System documentation > Release 8.0

Weitere Informationen sind auch auf der speziellen Website zur PLP-Initiative abrufbar unter:

Resources > Initiatives > Passive Liquidity Protection

Bezüglich der Festlegung der Verzögerungszeit besteht Einigkeit darüber, dass sie unter Berücksichtigung der besonderen Latenz-Charakteristiken des einzelnen Produktsegments vorsichtig angesetzt werden muss. So muss berücksichtigt werden, ob verbundene Produkte wie Basiswerte am selben Handelsplatz wie die Optionen gehandelt werden oder nicht.

Vor diesem Hintergrund und in Übereinstimmung mit den Rückmeldungen der Teilnehmer werden die Verzögerungszeiten für die Segmente der neu hinzukommenden Produkte wie folgt festgelegt:

Produktumfang Verzögerungszeit (PRODUKTION)
Aktienoptionen:  
Alle deutschen Aktienoptionen einschließlich Weeklies (DE11/12/13/14) 1 Millisekunde (unverändert)
Alle verbleibenden Aktienoptionen einschließlich Weeklies (XX11/12/13/14) 3 Millisekunden
Aktienindexoptionen:  
ODAX einschließlich Weeklies (ODX1/2/4/5) 1,5 Millisekunden

Eurex wird Änderungen in der Handelsaktivität und die Orderbuch-Dynamik kontinuierlich beobachten, um die Angemessenheit der Verzögerungszeiten zu prüfen. Sollten empirische Ergebnisse belegen, dass eine Anpassung erforderlich ist, wird Eurex die Verzögerungszeiten nach einer entsprechenden Mitteilung anpassen.

Damit alle Teilnehmer die Möglichkeit haben, sich mit der Verarbeitung der Orders innerhalb der Segmente des PLP vertraut zu machen, wird PLP in der Eurex-Simulation für die vorgenannten Aktienoptionen und in der DAX®-Indexoption ab dem 20. Mai 2020 aktiviert.
 

Weitere Informationen

Empfänger:Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren
Zielgruppen:Front Office/Handel
Kontakt:client.services@eurexchange.com
Verweis auf Eurex-Rundschreiben:027/19, 042/19
Web:Passive Liquidity Protection
Autorisiert von:Dr. Randolf Roth


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