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11. März 2020

Eurex

Eurex Improve – Gemeinsame Nutzung von Eurex Improve durch miteinander verbundene Börsenteilnehmer

Eurex-Rundschreiben 017/20

1. Einführung

Mit diesem Rundschreiben kündigt Eurex Deutschland (im Folgenden: „Eurex“) an, dass Eurex Improve ab dem 14. April 2020 auch durch miteinander verbundene Börsenteilnehmer (verbundene Unternehmen) und somit unabhängig von der jeweiligen Gruppenstruktur eines Börsenteilnehmers genutzt werden kann.

Hierfür passt Eurex die Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland (die „Kontraktspezifikationen“) an. Die angepassten Kontraktspezifikationen beinhalten darüber hinaus eine rechtliche Klarstellung, dass derjenige Auftrag des Improve-Antrages, der nicht im Namen des Kunden eingestellt wird, ein Eigenauftrag des initiierenden Börsenteilnehmers ist und auf einem Eigenpositionskonto (P-Positionskonto oder M-Positionskonto) erfasst werden muss.

Die geänderten Abschnitte der Kontraktspezifikationen sind diesem Rundschreiben als Anhang beigefügt.

Produktionseinführung: 14. April 2020 

2. Erforderliche Tätigkeiten

Börsenteilnehmer, die miteinander verbundene Unternehmen sind, und Interesse haben, gemeinsam Eurex Improve zu nutzen, müssen Eurex ihre Gruppenstruktur anzeigen und durch Bereitstellung geeigneter Unterlagen belegen. Zu diesem Zweck werden Börsenteilnehmer aufgefordert, das Formular „Declaration of Multi-Member-Affiliates for Eurex Improve“ (nur in englischer Sprache verfügbar) auszufüllen und einzusenden. Wenn Sie ein Formular benötigen, schreiben Sie bitte an client.services@eurex.com.

Miteinander verbundenen Börsenteilnehmern ist es nicht gestattet, gemeinsam Eurex Improve zu nutzen, bevor sie von Eurex eine Bestätigung erhalten haben, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt worden sind.

3. Details der Initiative

Eurex Improve ist eine neue Funktionalität, die es Börsenteilnehmern ermöglicht, ihren Kunden die vollständige Ausführung von Aufträgen unterhalb der Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte für Off-book-Geschäfte zum besten, im Auftragsbuch verfügbaren, Preis zu garantieren. Eurex Improve ist am 3. Februar 2020 für alle Aktien- und Aktienindexoptionen eingeführt worden.

Zwei Möglichkeiten zur Nutzung von Eurex Improve

Um eine Improve-Ausführung zu initiieren, muss ein Improve-Antrag, der zwei Aufträge beinhaltet, an Eurex übermittelt werden: Einer der beiden Aufträge ist im Namen eines Kunden des Börsenteilnehmers und der andere Auftrag ist ein Eigenauftrag des Börsenteilnehmers. Dies kann auf zweierlei Weise erfolgen:

  • Ein Händler von einem Börsenteilnehmer übermittelt einen doppelseitigen Improve-Antrag, der beide Aufträge enthält, an Eurex. 
  • Alternativ kann eine Improve-Ausführung auch gemeinsam von zwei Händlern des gleichen Börsenteilnehmers initiiert werden, indem die Händler zwei einseitige Improve-Anträge übermitteln. Einer dieser einseitigen Improve-Anträge beinhaltet den Kundenauftrag und der andere einseitige Improve-Antrag beinhaltet den Eigenauftrag des Börsenteilnehmers. Damit die zueinander gehörenden einseitigen Improve-Anträge erfolgreich von der Handelsplattform T7 zusammengeführt werden können, müssen die beiden einseitigen Improve-Anträge innerhalb von 15 Sekunden übermittelt werden und dieselbe eindeutige Kennung (Arrangement ID) enthalten.

Unabhängig davon, ob eine Improve-Ausführung durch die Übermittlung von einem doppelseitigen Improve-Antrag oder durch die Übermittelung von zwei einseitigen Improve-Anträgen initiiert wird, ist die Initiierung sowohl über das T7 GUI als auch über das Enhanced Trading Interface (ETI) möglich.

Neue zusätzliche Möglichkeit: Gemeinsame Initiierung durch verbundene Börsenteilnehmer

Mit Wirkung zum 14. April 2020 erweitert Eurex das bestehende Konzept, indem zukünftig auch zwei Händler von zwei unterschiedlichen, aber miteinander verbundenen Börsenteilnehmern gemeinsam zwei einseitige Improve-Anträge übermitteln können. Die Bedingungen für eine erfolgreiche Zusammenführung der einseitigen Improve-Anträge in T7 bleiben unverändert. Um Gebrauch von dieser Möglichkeit zu machen, müssen die entsprechenden Börsenteilnehmer gegenüber Eurex nachweisen, dass ein Börsenteilnehmer direkt oder indirekt den bzw. die anderen Börsenteilnehmer kontrolliert, von dem bzw. den anderen Börsenteilnehmer(n) kontrolliert wird oder mit dem bzw. den anderen Börsenteilnehmer(n) unter gemeinsamer Kontrolle steht. Zu diesem Zweck müssen Börsenteilnehmer das unter Abschnitt 2. genannte Formular einsenden.

Wenn Börsenteilnehmer gemeinsam Improve-Ausführungen initiieren, bevor sie eine Bestätigung von Eurex erhalten haben, dass alle notwendigen Nachweise erbracht worden sind, verstoßen sie gegen das Regelwerk der Eurex, was die Einleitung eines Sanktionsverfahrens nach sich zieht. Gemäß dem deutschen Börsengesetz kann der Sanktionsausschuss im Rahmen eines Sanktionsverfahrens einen Börsenteilnehmer mit einem Verweis, einem Ordnungsgeld von bis zu einer Million Euro oder einem vollständigen oder teilweisen Ausschluss vom Handel an Eurex für bis zu 30 Handelstage belegen.

Erfassung von Improve-Anträgen

Unabhängig davon, auf welchem Weg eine Improve-Ausführung initiiert wird, muss der entsprechende Kundenauftrag in einem Kundenpositionskonto (A-Positionskonto) und der Eigenauftrag in einem Eigenpositionskonto (P-Positionskonto oder M-Positionskonto) erfasst werden.

Anhang:

  • Geänderte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice

Kontakt:

Kirstin Meissner, Market Structure & Regulation, Tel. +44 207 8 62 72 55, kirstin.meissner@eurexchange.com

Verweis auf Rundschreiben:

Eurex-Rundschreiben 036/18, 114/19, 003/20

Web:

Eurex Improve

Autorisiert von:

Dr. Randolf Roth


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