Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat mit der Veröffentlichung „Systeme und Kontrollen für Handelsplattformen, Wertpapierfirmen und zuständige Behörden in einem automatisierten Handelsumfeld“ (ESMA/2012/122) umfassende Leitlinien im Umgang mit dem automatisierten Handel erstellt. Diese Leitlinien gelten für Wertpapierfirmen und Handelsplätze gleichermaßen.
Die Börsenaufsichtsbehörde des Landes Hessen, als die für die Eurex Deutschland zuständige Behörde, berücksichtigt die ESMA-Leitlinien in ihrer Aufsichtspraxis.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zudem mit ihrem Rundschreiben 6/2013 (BA) die ESMA-Leitlinien in nationale Anforderungen für deutsche Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute umgesetzt. Eine Anforderung sieht vor, dass diese Institute ihrerseits prüfen müssen, ob die von ihnen genutzten Handelsplätze die ESMA-Leitlinien umsetzen.
Aus diesem Anlass erhalten wir zunehmend Anfragen unserer Handelsteilnehmer, ob die Eurex Deutschland die regulatorischen Anforderungen erfüllt.
Vor diesem Hintergrund bestätigen wir, dass die Eurex Deutschland die Anforderungen der ESMA-Leitlinien (ESMA/2012/22) erfüllt.