1. Einführung
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat mit Wirkung zum 4. Mai 2020 beschlossen, Nichtoffenlegung-Limite („non-disclosure“) auf Indexoptionen auf DAX®, Euro STOXX® Banks und SMI® zu erweitern.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Es sind keine Tätigkeiten notwendig.
3. Details
Die Nichtoffenlegung ist ein bereits existierender, optionaler Service für EnLight und TES Block Trade-Geschäfte mit sehr hohen Transaktionsvolumina. Dieser Service wird bereits unter anderem für Indexoptionen auf den Euro STOXX® 50 oder Aktien-Futures angeboten.
Nichtoffenlegung eines Geschäfts ist eine Wahlmöglichkeit für Geschäfte oberhalb einer bestimmten Volumenschwelle. Wenn diese Schwelle erreicht oder überschritten wird, kann der eingebende Händler für bilaterale TES- oder Eurex EnLight-Geschäfte die untertägige Nichtanzeige oder Anzeige durch das T7-System von Eurex Exchange wählen. Die Standardeinstellung für Geschäfte oberhalb einer bestimmten Volumenschwelle sieht eine untertägige Nichtanzeige durch das T7-System vor.
Ab dem 4. Mai 2020 gelten die folgenden Nichtoffenlegung-Limite:
Produkt | | Nichtoffenlegung-Limit |
ODAX | | 5.000 Kontrakte |
OESB | | 50.000 Kontrakte |
OSMI | | 2.500 Kontrakte |
Weitere Informationen
Eurex Clearing wird mit Wirkung zum 4. Mai 2020 Transaktionsentgelte für einzelne nicht veröffentlichte TES- oder Eurex EnLight-Geschäfte in den oben genannten Indexoptionen einführen (siehe Eurex Clearing-Rundschreiben 028/20 und den Anhang).
Anhang:
(nur in Englisch)
- Geänderte Abschnitte des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG (gültig ab 4. Mai 2020)
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | Product R&D Equity and Index, Tobias Ehinger, Tel. +49-69-211-1 23 13, tobias.ehinger@eurexchange.com |
Web: | www.eurexchange.com |
Autorisiert von: | Michael Peters |