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26. Juni 2020

Eurex

Änderungen im Third-Party Information Provider-Rahmenwerk

Eurex-Rundschreiben 049/20

1.   Einführung

Information Provider („TPIP”)-Rahmenwerks an. Diese Änderungen erforderten Anpassungen an den folgenden Regelwerken mit Wirkung zum 1. Juli 2020:

  • Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland
  • Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
  • Preisverzeichnis zum Vertrag über die technische Anbindung und die Nutzung der Handels-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag) und zum Vertrag über die technische Anbindung an die Eurex Handels-EDV für einen Multi-Member-System Betreiber (Betreiber-Anschlussvertrag) (“Preisverzeichnis“).

Die Änderungen umfassen u.a. die Einführung eines neuen, eigenständigen TPIP-Typs mit der Bezeichnung Qualified Third-Party Information Provider („QTPIP“).

2.   Notwendige Tätigkeiten

Die beigefügten Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei der Eurex Frankfurt AG erhebt.

3.   Details 

Im Rahmen unserer Bemühungen, die Elektronisierung im Off-Book-Markt zu unterstützen, wird Eurex mit T7 Release 8.1 das Third-Party Information Provider („TPIP“)-Rahmenwerk durch die Einführung eines zusätzlichen TPIP-Typs, dem so genannten Qualified Third-Party Information Provider („QTPIP“), erweitern. Hierfür werden die vorhandenen TES-Handelstypen um einen neuen TES-Handelstyp erweitert, der als Qualified Third-Party Information Provider-Trade („QTPIP-Trade“) bezeichnet wird.

Der neue TES-Handelstyp ist für Off-Book-Geschäfte reserviert, bei denen die Preisfeststellung auf einer elektronischen Off-Book-Handelsplattform außerhalb der Eurex-Systeme erfolgte. Nur Dritte, die von Eurex als QTPIPs kategorisiert wurden, dürfen im Namen von Eurex-Börsenteilnehmern Off-Book-Buchungen auf der Eurex-Handelsplattform T7 unter Verwendung des neuen QTPIP-TES-Handelstyps vornehmen. Generell können jedoch alle Eurex-Teilnehmer solche QTPIP-Angebotsbedingungen genehmigen, die dann zu QTPIP Off-Book-Trades führen.

Die frühere TPIP-Zulassung wird in Standard Third-Party Information Provider („STPIP") umbenannt. Beide TPIP-Zulassungen werden entgeltpflichtig, wie im Preisverzeichnis definiert.

Die Erweiterung des TPIP-Rahmenwerks wird in dem aktualisierten Abschnitt 4.6 der Handelsbedingungen der Eurex Deutschland behandelt. Weitere Informationen finden Sie in der 19. Änderungssatzung zu den Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland, die auf der Eurex-Website www.eurexchange.com unter folgendem Link abrufbar ist:

Ressourcen > Regelwerke > Handelsbedingungen

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an André Eue per E-Mail: andre.eue@eurexchange.com, oder Marcel Rothacker per E-Mail: marcel.rothacker@eurexchange.com oder Ihren Key Account Manager Trading unter client.services@eurexchange.com.

Anhänge:
(Anhang 3 nur in Englisch)

  • 1 – Geänderte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
  • 2 – Preisverzeichnis zum Vertrag über die technische Anbindung und die Nutzung der Handels-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag), zum Vertrag über die technische Anbindung an die Eurex Handels-EDV für einen Multi-Member-System Betreiber (Betreiber-Anschlussvertrag) und zum Vertrag über die technische Anbindung an die Eurex Handels-EDV für STPIP und QTPIP (STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag)
  • 3 – Vertragsvorlagen für STPIPs und QTPIPs


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen:

Front Office/Handel, Middle + Backoffice

Kontakt:

André Eue, andre.eue@eurexchange.com; Marcel Rothacker, marcel.rothacker@eurexchange.com; oder: client.services@eurexchange.com

Web:

www.eurexchange.com

Autorisiert von:

Dr. Randolf Roth


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