VSTOXX®

Optionen auf VSTOXX®-Futures (OVS2)

  • Bloomberg L.P.
    FVSA <INDEX> OMON
  • Refinitiv
    0#FVS2+
  • Währung
    EUR
  • Produkt-ISIN
    DE000A2BM405
  • Basiswert-ISIN
    DE000A0Z3CW9

Preise/Quotes

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Statistik

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Spezifikationen

Kontraktspezifikationen

Basiswert

    
KontraktProdukt-IDBasiswertWährung
Optionen auf VSTOXX® FuturesOVS2VSTOXX® FuturesEUR


Kontraktwert

EUR 100 pro Indexpunkt.


Erfüllung

Physische Lieferung des Basiswerts. Dieser verfällt am selben Handelstag und wird in bar ausgeglichen.


Preisermittlung und minimale Preisveränderung

Die Preisermittlung erfolgt in Indexpunkten auf drei Dezimalstellen. Die minimale Preisveränderung beträgt 0,025 Indexpunkte; dies entspricht einem Wert von EUR 2,50.


Laufzeiten

Bis zu 8 Monaten:Die acht nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate.


Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag

Letzter Handelstag ist der Schlussabrechnungstag. Der Schlussabrechnungstag liegt 30 Kalendertage vor dem Verfalltag der dem Volatilitätsindex unterliegenden Optionen (also 30 Tage vor dem dritten Freitag des Verfallmonats der unterliegenden Optionen, sofern dieser ein Börsentag ist). Dies ist üblicherweise der Mittwoch vor dem zweitletzten Freitag eines jeweiligen Verfallmonats, sofern dieser ein Börsentag ist, andernfalls der davor liegende Börsentag. Handelsschluss für die auslaufenden Optionsserien am letzten Handelstag ist 12:00 Uhr MEZ.


Täglicher Abrechnungspreis

Die Festlegung des täglichen Abrechnungspreises erfolgt durch Eurex. Zur Ermittlung des täglichen Abrechnungspreises für Optionen auf VSTOXX® Futures wird das Black/Scholes-76-Modell eingesetzt.

Ergänzende Details entnehmen Sie den Clearing-Bedingungen.


Schlussabrechnungspreis

Die Festlegung des Schlussabrechnungspreises erfolgt durch Eurex am Schlussabrechnungstag. Maßgeblich ist der Durchschnittswert aller Indexberechnungen des zugrunde liegenden Basiswertes am letzten Handelstag zwischen 11:30 und 12:00 Uhr MEZ.


Ausübungszeit

Ausübungen sind an jedem Börsentag (amerikanische Art) während der Laufzeit bis zum Ende der Post-Trading Full-Periode um 20:30 Uhr MEZ möglich.


Ausübungspreise

Alle Optionsserien haben Ausübungspreise mit Preisabstufungen von mindestens 1 Punkt.


Anzahl der Ausübungspreise

Bei Einführung der Optionen stehen für jeden Call und Put für jede Fälligkeit mindestens fünfzehn Ausübungspreise für den Handel zur Verfügung. Davon sind sieben Ausübungspreise im Geld (In-the-money), ein Ausübungspreis am Geld (At-the-money) und sieben Ausübungspreise aus dem Geld (Out-of-the-money).


Futures-style Optionsprämie

Die Prämienzahlung erfolgt nicht durch eine einmalige Zahlung nach dem Erwerb der Option, sondern im Rahmen der täglichen Abrechnung über die Dauer des Bestehens der Optionsposition, bei der börsentäglich eine Bewertung der Position erfolgt. Die Bewertung erfolgt am Tag des Geschäftsabschlusses auf Grundlage des Optionspreises und des täglichen Abrechnungspreises, in der Folgezeit auf Grundlage der täglichen Abrechnungspreise vom Börsentag und vom Börsenvortag. Die tägliche Abrechnung kann auch zu einer zwischenzeitlichen Belastung des Stillhalters führen. Bei Ausübung und Zuteilung der Option sowie bei deren Verfall erfolgt eine Prämienschlusszahlung in Höhe des täglichen Abrechnungspreises des Optionskontrakts vom Ausübungstag bzw. vom Verfalltag.

Block Trades

Zulassung zum Eurex Block Trade Service mit einer Minimum Block Trade Size von 500 Kontrakten; die EnLight Minimum Block Trade Size beträgt 350 Kontrakte.

Market-Making-Parameter

Alle Quotierungs-Parameter im Überblick

  • Quotierungszeitraum
  • Laufzeitbereich
  • Spread-Klasse & Maximum Spread
  • Mindestquotierungsgröße
Liquidity Provider schemes

Mistrade-Parameter

Einen Überblick der Mistrage Ranges von Futures und Optionen sowie weitere Informationen über das Verhalten kurz vor Fälligkeits- und Verfallterminen und in extremen Marktsituationen (stressed markets) finden Sie in nachfolgendem File zum Download.
 

Mistrade Ranges

Crossing-Parameter

(Sektion 2.6 Eurex Handelsbedingungen)

(1) Aufträge und Quotes, die dasselbe Instrument oder kombinierte Instrument betreffen, dürfen, wenn sie sich sofort ausführbar gegenüberstünden, weder wissentlich von einem Börsenteilnehmer (Cross-Trade) noch nach vorheriger Absprache von zwei unterschiedlichen Börsenteilnehmern (Pre-Arranged-Trade) eingegeben werden, es sei denn, die Voraussetzungen nach Absatz 3 sind erfüllt. Dies gilt auch für die Eingabe von Aufträgen als Teil eines Quotes.

(2) Ein Börsenteilnehmer kann eine schriftliche Darstellung seiner internen wie auch externen technischen Anbindungsstruktur an das EDV-System der Eurex Deutschland der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland übermitteln, aufgrund derer entschieden wird, ob die Voraussetzungen der Wissentlichkeit gemäß Absatz 1 bei einem Börsenteilnehmer im konkreten Fall vorliegen. Die Einzelheiten der Anforderungen der Darstellung der Anbindungsstruktur gemäß Satz 1 werden von der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der Eurex Deutschland bestimmt; die Anforderungen sind zu veröffentlichen.

(3) Ein Cross-Trade oder ein Pre-Arranged-Trade ist zulässig, wenn einer der am Cross-Trade oder Pre-Arranged Trade Beteiligten vor der Eingabe seines Auftrags oder Quotes im EDV-System der Eurex Deutschland ankündigt, eine entsprechende Anzahl an Kontrakten als Cross-Trade oder Pre-Arranged-Trade im Orderbuch ausführen zu wollen („Cross-Request“). Der den Cross- oder Pre-Arranged-Trade herbeiführende Auftrag oder Quote muss dabei frühestens eine Sekunde und spätestens 61 Sekunden bei Geldmarkt-Futures-Kontrakten, Fixed-Income-FuturesKontrakten, Optionen auf Geldmarkt-Futures-Kontrakten und Optionen auf FixedIncome-Futures-Kontrakten bzw. spätestens 31 Sekunden bei allen anderen Futures- und Optionskontrakten, nach der Eingabe des Cross-Requests eingegeben werden. Der kaufende Börsenteilnehmer ist für die Einhaltung der Eingaben des Cross-Requests verantwortlich. Die Eingabe eines Cross-Request, ohne anschließend den entsprechenden Auftrag oder Quote einzugeben, ist nicht zulässig.

(4) Die Absätze 1 und 3 finden keine Anwendung auf Geschäfte, die während des Ausgleichsprozesses in einer Auktion (Ziffer 1. 4 Abs. 2 und Abs. 3) zustande kommen.

(5) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung auf sonstige Verhaltensweisen, die eine Umgehung dieser Vorschrift darstellen.

Handelszeiten

Normaler Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
07:30 08:50 17:30 18:30 20:30
Letzter Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
07:30 08:50 12:00 20:30

Transaktionsentgelte

Entgeltart Entgelt
Börsliche Transaktionen: Standard-Entgelt (A-, M- und P-Konten) EUR 0,30 pro Kontrakt
Ausübung von Optionen EUR 0,10 pro Kontrakt
Positionsübertragung mit Geldtransfer EUR 7,50 pro Transaktion

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.