Fixed Income Futures

Euro-BONO-Futures (FBON)

  • Refinitiv
    <0#FBON:>
  • Bloomberg L.P.
    KOAA Comdty Des <Go>
  • Währung
    EUR
  • Produkt-ISIN
    DE000A163W29

Preise/Quotes

Price Chart

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Statistik

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Spezifikationen

Kontraktspezifikationen

Basiswerte

Fiktive kurzfristige, mittelfristige oder langfristige Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Italien, der Republik Frankreich, des Königreichs Spanien beziehungsweise der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit einer Restlaufzeit und einem Coupon von:

KontraktProdukt-IDRestlaufzeit des Basiswertes
in Jahren
Coupon in ProzentWährung

Euro-Schatz-Futures

FGBS

1,75 bis 2,25

6

EUR

Euro-Bobl-Futures

FGBM

4,5 bis 5,5

6

EUR

Euro-Bund-Futures

FGBL

8,5 bis 10,5

6

EUR

Euro-Buxl®-Futures

FGBX

24,0 bis 35,0

4

EUR

Short-Term Euro-BTP-Futures

FBTS

2,0 bis 3,25

6

EUR

Mid-Term Euro-BTP-Futures

FBTM

4,5 bis 6,0

6

EUR

Long-Term Euro-BTP-Futures

FBTP

8,5 bis 11,0

6

EUR

Mid-Term Euro-OAT-Futures

FOAM

4,5 bis 5,5

6

EUR

Euro-OAT-Futures

FOAT

8,5 bis 10,5

6

EUR

Euro-BONO-Futures

FBON

8,5 bis 10,5

6

EUR

CONF-Futures

CONF

8,0 bis 13,0

6

CHF

Kontraktwerte

EUR 100.000 oder CHF 100.000.

Erfüllung

Eine Lieferverpflichtung aus einer Short-Position kann nur durch Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Italien, der Republik Frankreich, des Königreichs Spanien beziehungsweise der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfüllt werden, deren Restlaufzeit am Liefertag innerhalb der Restlaufzeit des jeweiligen Basiswertes liegt. 

Bei Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland darf die ursprüngliche Laufzeit nicht mehr als 11 Jahre betragen (gilt nicht für FGBX).

Bei Schuldverschreibungen der Republik Italien darf die ursprüngliche Laufzeit nicht mehr als 11 Jahre (FBTS,), 16 Jahre (FBTM) bzw. 17 Jahre (FBTP) betragen.

Bei Schuldverschreibungen der Republik Frankreich darf die ursprüngliche Laufzeit nicht mehr als 17 Jahre betragen.

Bei Schuldverschreibungen des Königreichs Spanien darf die ursprüngliche Laufzeit nicht mehr als 15 Jahre betragen.

Bei Schuldverschreibungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit müssen der erste und der letzte mögliche Rückzahlungstermin zwischen acht und 13 Jahren liegen.

Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland müssen ein Mindestemissionsvolumen in Höhe von EUR 4 Milliarden aufweisen, solche der Republik Frankreich, der Republik Italien und des Königreichs Spanien müssen ein Mindestemissionsvolumen in Höhe von EUR 5 Milliarden aufweisen. 

Die Schuldverschreibungen müssen den genannten Betrag bereits vor dem ersten Kalendertag des vorherigen Liefermonats aufweisen.

Schuldverschreibungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft müssen ein Mindestemissionsvolumen in Höhe von CHF 500 Millionen aufweisen.

Preisermittlung und Minimale Preisveränderung

Die Preisermittlung erfolgt in Prozent vom Nominalwert.

KontraktMinimale Preisveränderung
ProzentWert

Euro-Schatz-Futures

0,005

EUR 5

Euro-Bobl-Futures

0,01

EUR 10

Euro-Bund-Futures

0,01

EUR 10

Euro-Buxl®-Futures

0,02

EUR 20

Short-Term Euro-BTP-Futures

0,01

EUR 10

Mid-Term Euro-BTP-Futures

0,01

EUR 10

Long-Term Euro-BTP-Futures

0,01

EUR 10

Mid-Term Euro-OAT-Futures

0,01

EUR 10

Euro-OAT-Futures

0,01

EUR 10

Euro-BONO-Futures

0,01

EUR 10

CONF-Futures

0,01

CHF 10

Laufzeiten

Bis zu 9 Monaten: Die drei nächsten Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember.

Liefertag

Der zehnte Kalendertag des jeweiligen Liefermonats (Quartalsmonat), sofern dieser ein Börsentag ist, andernfalls der darauf folgende Börsentag.

Lieferanzeige

Clearing-Mitglieder mit offenen Short-Positionen müssen Eurex am letzten Handelstag der fälligen Futures bis zum Ende der Post-Trading Full-Periode anzeigen, welche Schuldverschreibungen sie liefern werden.

Letzter Handelstag

Zwei Börsentage vor dem Liefertag des jeweiligen Liefermonats. Handelsschluss für die fälligen Futures am letzten Handelstag ist 12:30 Uhr MEZ.

Täglicher Abrechnungspreis

Bei der Festlegung der täglichen Abrechnungspreise für den aktuellen Fälligkeitsmonat des CONF-Futures wird der in der täglichen Schlussauktion des entsprechenden Futures-Kontrakts ermittelte Preis als täglicher Abrechnungspreis herangezogen.

Für alle anderen Fixed Income Futures wird der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller Geschäfte in der Minute vor 17:15 Uhr MEZ (Referenzzeitpunkt) in dem jeweiligen Kontrakt als täglicher Abrechnungspreis des aktuellen Fälligkeitsmonats herangezogen, falls in diesem Zeitraum mehr als fünf Geschäfte abgeschlossen wurden.

Für alle weiteren Kontraktlaufzeiten wird der tägliche Abrechnungspreis entsprechend der mittleren Geld-/Brief-Spanne des Kombinationsauftragsbuchs festgelegt.

Schlussabrechnungspreis

Die Festlegung des Schlussabrechnungspreises erfolgt durch Eurex am Schlussabrechnungstag um 12:30 Uhr MEZ. Maßgeblich ist der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller während der letzten Handelsminute eines Börsentages abgeschlossenen Geschäfte, sofern in diesem Zeitraum mehr als zehn Geschäfte zustande gekommen sind. Ist dies nicht erfüllt, wird der Abrechnungspreis aus dem volumengewichteten Durchschnitt der Preise der letzten zehn zustande gekommenen Geschäfte gebildet, sofern sie nicht älter als 30 Minuten sind. Ist eine derartige Preisermittlung nicht möglich oder entspricht der so ermittelte Preis nicht den tatsächlichen Marktverhältnissen, legt Eurex den Abrechnungspreis fest.

Block Trades

Zulassung zum Eurex Block Trade Service mit einer Minimum Block Trade Size von: 50 Kontrakte

Market-Making-Parameter

Alle Quotierungs-Parameter im Überblick

  • Quotierungszeitraum
  • Laufzeitbereich
  • Spread-Klasse & Maximum Spread
  • Mindestquotierungsgröße
Liquidity Provider schemes

Mistrade-Parameter

Einen Überblick der Mistrage Ranges von Futures und Optionen sowie weitere Informationen über das Verhalten kurz vor Fälligkeits- und Verfallterminen und in extremen Marktsituationen (stressed markets) finden Sie in nachfolgendem File zum Download.
 

Mistrade Ranges

Crossing-Parameter

(Sektion 2.6 Eurex Handelsbedingungen)

(1) Aufträge und Quotes, die dasselbe Instrument oder kombinierte Instrument betreffen, dürfen, wenn sie sich sofort ausführbar gegenüberstünden, weder wissentlich von einem Börsenteilnehmer (Cross-Trade) noch nach vorheriger Absprache von zwei unterschiedlichen Börsenteilnehmern (Pre-Arranged-Trade) eingegeben werden, es sei denn, die Voraussetzungen nach Absatz 3 sind erfüllt. Dies gilt auch für die Eingabe von Aufträgen als Teil eines Quotes.

(2) Ein Börsenteilnehmer kann eine schriftliche Darstellung seiner internen wie auch externen technischen Anbindungsstruktur an das EDV-System der Eurex Deutschland der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland übermitteln, aufgrund derer entschieden wird, ob die Voraussetzungen der Wissentlichkeit gemäß Absatz 1 bei einem Börsenteilnehmer im konkreten Fall vorliegen. Die Einzelheiten der Anforderungen der Darstellung der Anbindungsstruktur gemäß Satz 1 werden von der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der Eurex Deutschland bestimmt; die Anforderungen sind zu veröffentlichen.

(3) Ein Cross-Trade oder ein Pre-Arranged-Trade ist zulässig, wenn einer der am Cross-Trade oder Pre-Arranged Trade Beteiligten vor der Eingabe seines Auftrags oder Quotes im EDV-System der Eurex Deutschland ankündigt, eine entsprechende Anzahl an Kontrakten als Cross-Trade oder Pre-Arranged-Trade im Orderbuch ausführen zu wollen („Cross-Request“). Der den Cross- oder Pre-Arranged-Trade herbeiführende Auftrag oder Quote muss dabei frühestens eine Sekunde und spätestens 61 Sekunden bei Geldmarkt-Futures-Kontrakten, Fixed-Income-FuturesKontrakten, Optionen auf Geldmarkt-Futures-Kontrakten und Optionen auf FixedIncome-Futures-Kontrakten bzw. spätestens 31 Sekunden bei allen anderen Futures- und Optionskontrakten, nach der Eingabe des Cross-Requests eingegeben werden. Der kaufende Börsenteilnehmer ist für die Einhaltung der Eingaben des Cross-Requests verantwortlich. Die Eingabe eines Cross-Request, ohne anschließend den entsprechenden Auftrag oder Quote einzugeben, ist nicht zulässig.

(4) Die Absätze 1 und 3 finden keine Anwendung auf Geschäfte, die während des Ausgleichsprozesses in einer Auktion (Ziffer 1. 4 Abs. 2 und Abs. 3) zustande kommen.

(5) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung auf sonstige Verhaltensweisen, die eine Umgehung dieser Vorschrift darstellen.

Handelszeiten

Normaler Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
07:30 08:00 19:00 22:10
Letzter Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
07:30 08:00 12:30 20:00

Transaktionsentgelte

Orderbuch

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Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.