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14. Nov. 2022

Eurex

Euro-Fixed Income Futures-Kontrakte: Einführung einer Mindesttageregelung auf Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Italien, der Republik Frankreich und des Königreichs Spanien

Eurex-Rundschreiben 110/22 Euro-Fixed Income Futures-Kontrakte: Einführung einer Mindesttageregelung auf Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Italien, der Republik Frankreich und des Königreichs Spanien

1.    Einführung

Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat mit Wirkung zum 1. Dezember 2022 den folgenden Beschluss gefasst:

  • Änderung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontakte an der Eurex Deutschland (Kontraktspezifikationen)

Produktionsstart: 1. Dezember 2022

2.    Erforderliche Tätigkeiten

Eurex bittet alle Handelsteilnehmer, sich und ihre Kunden mit den angepassten Erfüllungspflichten für die Lieferung von Euro-Fixed-Income-Futures vertraut zu machen.

3.    Details

Mit der gestiegenen Volatilität an den Märkten und dem Ende der Ära niedriger Zinssätze haben Fixed Income-Futures abrupte Verschiebungen bei den „Cheapest to Deliver"-Anleihen (CTD) erlebt, wobei neu emittierte Anleihen sehr kurz vor Ablauf der Kontrakte zu CTDs werden können. Diese Änderung wird dazu beitragen, die Sicherheit von CTDs und die Preisstabilität zu fördern.

Die Qualifikation der Anleihen im Liefer-Basket ändert sich wie folgt:

Schuldverschreibungen für alle auf EUR lautenden Fixed Income Futures auf Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Italien, der Republik Frankreich und des Königreichs Spanien, die sich aufgrund ihrer Laufzeit und ihres Emissionsvolumens qualifizieren, müssen vor dem ersten Kalendertag des Verfallszyklus des vorherigen Liefermonats emittiert worden sein, um für die Lieferung im aktuellen Fälligkeitsmonat berücksichtigt zu werden. Diese Änderung gilt für den ersten effektiven Vertragsverfall im Juni 2023.

Beispiel

Letzter Handelstag des Juni 2023-Kontrakts ist der 8. Juni 2023, Lieferung 12. Juni 2023

Erster Kalendertag des vorherigen Verfallmonatszyklus: 1. März 2023

Wenn eine Anleihe, die sich durch Laufzeit und Emissionsvolumen qualifiziert, vor dem 1. März 2023 emittiert wird, ist diese Anleihe ab dem Juni 2023-Kontrakt lieferbar.

Wird sie am oder nach dem 1. März 2023 emittiert, ist die neue Anleihe nicht in den Juni 2023-Kontrakt lieferbar, kann aber in später auslaufende Kontrakte geliefert werden, wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind.

Die vollständige Version der aktualisierten Kontraktspezifikationen wird ab Handelsbeginn auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Link veröffentlicht:

Rules & Regs > Eurex-Regelwerke > 03. Kontraktspezifikationen

Anhang: 

  • Aktualisierte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland

Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination

Kontakt:

Product R&D Fixed Income, Maesa Beany, Tel. +44 207 862 7235, maesa.beany@eurex.com
Product R&D Fixed Income, Jutta Frey-Hartenberger, Tel. +49-69-211-1 49 88, jutta.frey-hartenberger@eurex.com
Fixed Income Sales, Vassily Pascalis, Tel. +44-207 862 7211, vassily.pascalis@eurex.com

Web:

www.eurex.com

Autorisiert von:

Michael Peters


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