1. Einführung
Der Vorstand der Eurex Frankfurt AG (EFAG) hat folgende Anpassungen in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung und die Nutzung der Handels-EDV der Eurex Deutschland“ (im folgenden: AGB Anschlussvertrag) und in den “Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member-System Betreibers an die Börsen-EDV Eurex®“ (im folgenden: AGB Betreiber-Anschlussvertrag) beschlossen:
A. Erhöhung der Verbindungslimite für 10Gbit/s Order Entry-Verbindungen und 10Gbit/s Market Data-Verbindungen und Anpassung der Berechnungsmethode im Fall von vollständig belegten Access Points.
B. Harmonisierung potenzieller Maßnahmen bei Verstößen gegen Verbindungs- und Lastlimite.
C. Anpassung eines Verweises auf das Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag in den AGB Betreiber-Anschlussvertrag.
Die Änderungen treten zum 19. August 2022 in Kraft.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Die im Anhang zu diesem Rundschreiben kenntlich gemachten Änderungen gelten als genehmigt, sofort der Handelsteilnehmer nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen bei Eurex Frankfurt AG widerspricht.
3. Details
A. Anpassung der Verbindungslimite
Bezüglich der Anpassung und Erhöhung der Verbindungslimite fügt EFAG Klarstellungen in den AGB Anschlussvertrag und in den AGB Betreiber-Anschlussvertrag wie folgt hinzu:
Geänderte Bestimmung | | Klarstellung |
§ 1 | | Definition der Netzwerkseiten (A und B) zum Zwecke der Wegeführung der EFAG-Infrastruktur |
§ 3 | | Limiterhöhung auf 6 10Gbit/s Order Entry-Verbindungen pro Access Point und 40 10Gbit/s Market Data-Verbindungen, sowie Klarstellung der Berechnungsmethode im Fall von vollständig belegten Access Points |
EFAG wird Kundenaufträge für neue Leitungen, die das aktuelle Limit überschreiten würden, erst ab dem 5. August 2022 annehmen.
B. Harmonisierung der Maßnahmen bei Limitverstößen
EFAG vereinheitlicht die potentiellen Maßnahmen bei Limitverstößen in § 3 (5) AGB Anschlussvertrag und § 3 (12) AGB Betreiber-Anschlussvertrag und sieht eine temporäre Schließung des Ports der verursachenden Verbindung vor. Entsprechende Maßnahmen werden der Vertragspartei vorab kommuniziert, nur bei unmittelbarer Gefahr für die Integrität und Funktionsfähigkeit der Börsen-EDV kann dies in Ausnahmesituationen entfallen.
C. Anpassung eines Verweises in den AGB Betreiber-Anschlussvertrag
EFAG ergänzt einen Verweis auf das Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag in § 5 (2) AGB Betreiber-Anschlussvertrag.
Anhänge:
- 1 – Geänderte Abschnitte der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag)“, gültig ab 19. August 2022
- 2 – Geänderte Abschnitte der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member-System Betreibers an die Börsen-EDV Eurex® (Betreiber-Anschlussvertrag)“, gültig ab 19. August 2022
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | | client.services@eurex.com |
Web: | | www.eurex.com |
Autorisiert von: | | Jonas Ullmann |