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20. Mai 2022

Eurex

MiFID II/MiFIR: Änderung der Mindestgröße für Block-Geschäfte und der Nichtoffenlegungs-Limite in TES/Eurex EnLight für Eurex-Produkte

Eurex-Rundschreiben 056/22 MiFID II/MiFIR: Änderung der Mindestgröße für Block-Geschäfte und der Nichtoffenlegungs-Limite in TES/Eurex EnLight für Eurex-Produkte

1.    Einführung

Am 30. April 2022 hat die ESMA die Ergebnisse der jährlichen Transparenzberechnungen für Nicht-Eigenkapitalinstrumente bekannt gegeben. Diese treten am 1. Juni 2022 in Kraft. Aus diesem Grund wird Eurex die Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte für Block-Geschäfte und die Nichtoffenlegungs-Limite für bestimmte Produkte in TES/Eurex EnLight mit Wirkung zum 30. Mai 2022 anpassen, um die Einhaltung der Vor-/Nachhandelsschwellen der ESMA zu gewährleisten.

Dieses Rundschreiben enthält Informationen über die Umrechnung der ESMA-Schwellenwerte in Eurex-Mindestschlussgrößen sowie die aktualisierten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Deutschland.

Start der Produktion: 30. Mai 2022

2.    Erforderliche Tätigkeiten

Eurex bittet alle Handelsteilnehmer, sich und ihre Kunden mit den neuen Schwellenwerten vertraut zu machen, die am 30. Mai 2022 in Kraft treten.

3.    Details

A. Kontraktspezifikationen und Produktparameter

Bitte entnehmen Sie die geänderte Mindestanzahl zu handelnder Kontrakte in TES/Eurex EnLight für Block-Geschäfte auf Produktebene den angehängten Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland (nachfolgend: Kontraktspezifikationen). Die Methode für die Übertragung der ESMA-Schwellenwerte in Euro in Eurex-Mindestschlussgrößen ist in Eurex-Rundschreiben 059/20 dargelegt worden. 

Die Vollversion der aktualisierten Kontraktspezifikationen wird ab Handelsbeginn auf der Eurex-Website www.eurex.com veröffentlicht unter:

Rules & Regs > Eurex-Regelwerke > 03. Kontraktspezifikationen

B. Nichtoffenlegungs-Limite

Nichtoffenlegung ist eine optionale Funktion für Transaktionen oberhalb einer bestimmten Volumenschwelle. Wird diese Schwelle erreicht oder überschritten, kann der eingebende Händler eines bilateralen TES- oder Eurex EnLight-Geschäfts die untertägige Veröffentlichung oder die Nichtoffenlegung für diese Geschäfte durch T7 von Eurex Exchange wählen. Die standardmäßige Voreinstellung für Geschäfte oberhalb einer bestimmten Volumenschwelle ist: Nichtoffenlegung in T7.

Zur Erinnerung: Die einzelnen TES-Profile für einfache Instrumente und Strategien sind immer am nächsten Handelstag in der Datei "YYYYYMMDD_tradeEntryServiceProfiles.csv" auf der Eurex-Website unter dem folgenden Link verfügbar:

Daten > Handels-Files > T7 Entry Service-Parameter

Für den Zeitraum vor der Erstellung der oben genannten automatisierten Datei wird eine temporäre Datei mit den neuen Schwellenwerten auf der Eurex-Website unter dem gleichen Link veröffentlicht.
 

Anhänge: 

  • 1 – Geänderte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
  • 2 – Geänderte Abschnitte der Annexe zu den Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, 
Revision/Security Coordination

Verweis auf Rundschreiben:

Eurex-Rundschreiben 059/20

Kontakt:

client.services@eurex.com

Web:

www.eurex.com

Autorisiert von:

Dr. Randolf Roth


Marktstatus

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Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

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