T7 Release 12.1: Festlegung der Handelsparameter
018/2024 T7 Release 12.1: Festlegung der Handelsparameter Xetra-Rundschreiben 018/24
1. Einführung
Dieses Rundschreiben informiert Sie über die Festlegung der Handelsparameter im Rahmen der Einführung von T7 Release 12.1 im Hinblick auf die Einführung des Xetra Retail Service sowie der Erweiterung der Vorhandelskontrollen.
Die Festlegung der Handelsparameter tritt mit Wirkung zum 20. Mai 2024 in Kraft.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Es sind keine besonderen Tätigkeiten für die Teilnehmer erforderlich.
3. Details der Initiative
A. Xetra Retail Service
Mit der Einführung des Xetra Retail Service bietet die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) einen neuen Handelsservice an, welcher Privatanlegern Verbesserungen des Ausführungspreises bei einem vollständigen Verzicht auf Transaktionsentgelte bzw. bei reduzierten Transaktionsentgelten bietet.
Gemäß § 83 Abs. 1 Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse („BörsO“) hat die Geschäftsführung der FWB beschlossen, dass dieser Service für alle im Handelsmodell Fortlaufender Handel mit untertätigen Auktionen (MIC: XETR) handelbaren Aktien zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Aktien, die künftig in dieses Handelsmodell einbezogen werden.
„Retail Member Organisations“ können die Kennzeichnung von Retail-Orders jedoch für alle am Handelsplatz Xetra (MIC: XETR) handelbaren Wertpapiere vornehmen. „Retail Liquidity Provider“ hingegen können RLP- Orders/-Quotes zunächst ausschließlich in Aktien aufgeben.
Zur Teilnahme am Xetra Retail Service muss das zugelassene Unternehmen einen Vertrag als „Retail Member Organisation“ („RMO“) oder als „Retail Liquidity Provider“ („RLP“) mit der Deutsche Börse AG abschließen. Die entsprechenden Dokumente sind auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgenden Link abrufbar: Handel > Entgelte und Gebühren > RMO und RLP.
B. Vorhandelskontrollen
Die mit Xetra-Rundschreiben 053/23 eingeführten Werte für die Vorhandelskontrollen i.S.d. § 122 BörsO werden mit T7 Release 12.1 geändert. Die geänderten Werte sind in den Instrument-Stammdaten, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, ersichtlich.
Gemäß § 122 Abs. 3 BörsO hat die Geschäftsführung der FWB beschlossen, die Auftragshöchstwerte für die Eingabe von Orders und Quotes für die einzelnen Wertpapiere im elektronischen Handelssystem T7 der FWB (MIC: XETR (Xetra) und MIC: XFRA (Börse Frankfurt)) wie aus den im Anhang beigefügten Tabellen ersichtlich festzulegen.
Zudem hat die Geschäftsführung der FWB gemäß § 122 Abs. 4 BörsO beschlossen, die Auftrags-höchstvolumen für die Eingabe von Orders und Quotes für die einzelnen Wertpapiere wöchentlich individuell festzulegen. Dabei wird der Auftragshöchstwert durch den letzten Börsenpreis eines Wertpapiers am Stichtag dividiert. Für Wertpapiere mit einer anderen Handelswährung als Euro wird zusätzlich der Devisenkurs herangezogen.
Die Auftragshöchstwerte der einzelnen Wertpapiere sind in den Instrument-Stammdaten in der „Alle handelbaren Instrumente Datei“ ersichtlich. Für den Handelsplatz Xetra (MIC: XETR) sind diese auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgenden Link verfügbar: Instrumente > Alle handelbaren Instrumente > Xetra.
Für den Handelsplatz Börse Frankfurt (MIC: XFRA) sind diese unter www.xetra.com unter folgendem Link verfügbar: Instrumente > Alle handelbaren Instrumente > Börse Frankfurt.
Diese Höchstwerte sollen neben den entsprechenden Höchstwerten gelten, welche die Handelsteilnehmer für ihre Börsenhändler festlegen müssen.
Aufträge, welche die Auftragshöchstwerte oder das Auftragshöchstvolumen überschreiten, werden von der Börsen-EDV automatisch zurückgewiesen. Zugelassene Unternehmen können Verfahren vorsehen, durch welche die Kontrolle der von ihnen festgelegten Höchstwerte durch die Börsen-EDV im Einzelfall unterbleibt.
Im Übrigen können auf Antrag des zugelassenen Unternehmens zurückgewiesene Aufträge im Einzelfall von der Geschäftsführung der FWB zugelassen werden. Hierzu können sich die zugelassenen Unternehmen an die Cash Markets Operations Helpline, Tel. +49-69-211-1 14 00 wenden.
Anhang:
- Auftragshöchstwerte i.S.d. § 122 Abs. 3 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle Xetra®-Handelsteilnehmer und Vendoren | |
Zielgruppen: | Handel, Technik, Systemadministratoren, Benannte Personen, Allgemein | |
Verweis auf Rundschreiben: | Xetra-Rundschreiben 053/23 | |
Kontakt: | Ihr Key Account Manager oder client.services@deutsche-boerse.com | |
Web: | www.xetra.com | |
Autorisiert von: | Frank Hoba, i.A. Holger Patt |