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Auktionsprinzip

Beim Ausgleichsprozess (Netting) im Rahmen der Eröffnungs- oder Schlussauktion wird zur Feststellung der Eröffnungspreise nicht die Preis-Zeit-Priorität angewendet. Stattdessen wird mit dem Auktionsprinzip ein Preis festgestellt, zu dem das höchste Volumen im Ausgleichsprozess ausgeführt werden kann. Nicht ausführbare Limitorders, die unter oder über diesem Preis liegen, verbleiben im Orderbuch; nach der Schlussauktion für Futures werden nur diejenigen nicht ausgeführten Orders gelöscht, die explizit mit der Restriktion "Closing Auction only" eingestellt worden sind. Entsprechend dem Auktionsprinzip haben Orders mit besseren Preisen (höhere Geldpreise, niedrigere Briefpreise) Vorrang bei der Ermittlung der tatsächlich im Auktionsverfahren ausgeführten Orders. Ebenso werden frühere Orders vor späteren Orders mit demselben Preislimit berücksichtigt. Market Orders haben nach wie vor eine höhere Priorität als Limitorders. Die Market Order Matching Range gilt für den Ausgleichsprozess nicht.








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