BörsenmitgliedschaftInstitute, die direkt an Eurex über das integrierte Handels- und Clearing-System von Eurex handeln wollen, müssen als Eurex-Handelsteilnehmer zugelassen sein. Unternehmen können eine Handelszulassung beantragen, wenn sie die Bedingungen für eine Mitgliedschaft erfüllen. Eine Eurex-Mitgliedschaft für Privatpersonen ist nicht möglich. Eurex sieht jedoch keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der registrierten Händler für dieses Unternehmen vor. Alle Teilnehmer, die lediglich eine Zulassung als Handelsteilnehmer anstreben, werden als Non-Clearing-Mitglieder (NCM) bezeichnet. NCMs nehmen über eine NCM-Clearing Mitglied-Vereinbarung zwischen einem Clearing-Mitglied (CM) und der Eurex Clearing AG indirekt am Clearing-Prozess teil. Mitglieder, die als Direct Clearing-Mitglied (DCM) oder General Clearing-Mitglied (GCM) am Clearing-Prozess teilnehmen wollen, müssen eine Clearing-Lizenz beantragen. Darüber hinaus können alle Börsenteilnehmer eine Market Maker-Lizenz beantragen. Möglicherweise sind zusätzliche Genehmigungen zum Einsatz von Quote Machines, Electronic Eyes, Order Routing-Systemen, OTC-Funktionalitäten oder Handelsbildschirmen in Niederlassungen zu beantragen. Unternehmen, die eine Eurex-Mitgliedschaft oder eine Clearing-Lizenz beantragen möchten, sollten sich mit dem Eurex Customer Support zur Vereinbarung eines Gesprächstermins in Verbindung setzen, in dem die Schritte zum Erwerb der Mitgliedschaft im Detail besprochen und die Antragsformulare geprüft werden. Alle im Rahmen der Zulassung und Anbindung notwendigen Schritte werden von einem individuellen Ansprechpartner bei Eurex koordiniert. |
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