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Händlerzulassung
Händlerzulassung
Jede Person, die zum Handel an Eurex Deutschland im Namen eines Börsenteilnehmers berechtigt sein soll, muss zuvor als Börsenhändler für Eurex Deutschland zugelassen werden.
Jeder Eurex Deutschland-Börsenteilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl von Händlern haben. Ein Börsenteilnehmer muss jedoch mindestens über einen zugelassenen Händler verfügen, um die Teilnahmevoraussetzungen für den Eurex Deutschland zu erfüllen.
Weiterhin ist eine Zulassung als Börsenhändler nur für ein einziges an der Börse zugelassenes Unternehmen möglich. Wechselt ein Börsenhändler zu einem anderen Unternehmen, ist die an das Unternehmen geknüpfte Händlerzulassung durch schriftliche Benachrichtigung zurückzugeben und eine neue Börsenhändlerzulassung für das neue Unternehmen zu beantragen.
Personen, die berechtigt sein sollen, gemäß Absatz 3, Nummer 3.2 der Eurex Deutschland-Börsenordnung für ein zugelassenes Unternehmen an der Börse zu handeln, müssen zuverlässig sein und über die erforderliche berufliche Eignung verfügen.
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