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29. Apr. 2024

Eurex

Wichtige Informationen zu Notfallplanungen und Sicherheitsvorkehrungen im Eurex-Handel

Eurex-Rundschreiben 043/24 Wichtige Informationen zu Notfallplanungen und Sicherheitsvorkehrungen im Eurex-Handel

1.   Einführung

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie auf wichtige Punkte bezüglich Erreichbarkeit, das Beauftragen von „On-Behalf“-Services, Nutzerberechtigungen und börsenseitige Limite, die für Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland gelten, hinweisen.

2.   Erforderliche Tätigkeiten

Handelsteilnehmer sollten sich mit den Anforderungen im Zusammenhang mit Notfällen und Sicherheitsvorkehrungen, die sich aus der Börsenordnung für die Eurex Deutschland (im Folgenden: „Börsenordnung“) ergeben, vertraut machen, und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung jederzeit sicherzustellen.

3.   Details

A. Erreichbarkeit von Mitarbeitern im Handel

Bitte beachten Sie, dass Zugelassene Unternehmen jederzeit erreichbar sein müssen, wenn sie am Börsenhandel teilnehmen (§ 29 Absatz (5) in Verbindung mit § 60 Börsenordnung).

Dies betrifft jede Situation, in der Handelsteilnehmer aktive, nicht ausgeführte Orders im Orderbuch haben, aber auch Situationen direkt nach einer Geschäftsausführung des beteiligten Handelsteilnehmers. Insbesondere wenn ein Mistrade vorliegt, ist es von größter Wichtigkeit, dass Eurex den beteiligten Handelsteilnehmer unter seiner Telefonnummer schnell erreichen kann – während der erweiterten Handelsphase unter seiner Notfall-Telefonnummer – beide Telefonnummern wie in der Member Section der Gruppe Deutsche Börse hinterlegt.

Bitte beachten Sie, dass der Zentrale Koordinator Eurex jedes Handelsteilnehmers regelmäßig die in der Member Section hinterlegten Kontaktinformationen auf Aktualität prüfen sollte und gegebenenfalls eine rechtzeitige Aktualisierung der Kontaktinformation vornehmen soll. Diese Information kann jederzeit in der Member Section aktualisiert werden. Die Telefonnummer im Zusammenhang mit Benutzerkennungen kann unter dem folgenden Pfad in der Member Section geändert werden:

Trading & Clearing Administration > GUI User ID Verwaltung > GUI User ID Übersicht > Telefonnummer ändern

Der Notfall-Kontakt während der erweiterten Handelsphasen kann geändert werden unter: Organisationskontakte.

Nichterfüllung dieser Vorschriften kann zu einer Sanktionierung durch den Sanktionsausschuss führen.

Bitte entnehmen Sie einen Überblick zu dieser Thematik dem Eurex-Rundschreiben 069/23.

Die relevanten Vorschriften im Regelwerk sind in § 29 der Börsenordnung, insbesondere Absätze (5) und (6), enthalten:

§ 29 Anforderungen an die technische Ausstattung und die Organisation

"(5) Jedes zugelassene Unternehmen ist verpflichtet, während sämtlicher Handelsabschnitte gemäß § 60 jederzeit die Anwesenheit qualifizierten Personals in seinen Handelsräumen in ausreichender Anzahl und eine telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen, um den ordnungsgemäßen Betrieb seines Börsenhandels und der Geschäftsabwicklung an der Eurex Deutschland zu gewährleisten und um insbesondere im Fall von technischen Störungen nach Anweisung durch die Eurex Deutschland entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Zudem ist der Eurex Deutschland für den Fall von technischen Störungen ein Ansprechpartner zu benennen oder der Abschluss eines Service-Vertrages mit einem Dritten nachzuweisen.

(6) Für Handelsteilnehmer, die Derivate handeln, die während der Zeit von 01:00 Uhr bis 07:50 Uhr gehandelt werden dürfen („erweiterte Handelsphase“) und die in dieser Nachtphase nicht aktiv am Börsenhandel teilnehmen, gilt in Abweichung zu Absatz 5 Satz 1, dass diese Handelsteilnehmer während der erweiterten Handelsphase weder die Anwesenheit qualifizierten Personals noch eine telefonische Erreichbarkeit gewährleisten müssen. Für Handelsteilnehmer, die in der erweiterten Handelsphase nicht ausgeführte Orders im Eurex-Handelssystem haben, neue Orders einstellen, bestehende Orders modifizieren oder in sonstiger Weise am Börsenhandel partizipieren, gilt Absatz 5 Satz 1 für die Dauer der erweiterten Handelsphase mit der Einschränkung, dass eine telefonische Erreichbarkeit gewährleistet werden muss.“

B. Authentifizierung für den „Trading-on-behalf“-Service

Wenn „Trading-on-behalf“-Services durch Eurex Trading Operations beauftragt werden sollen, müssen sich die entsprechenden Kontaktpersonen mit ihrer persönlichen Teilnehmerkennung und Benutzerkennung sowie mit ihrer persönlichen PIN-Nummer legitimieren, um eine rechtzeitige Verarbeitung der folgenden zur Verfügung stehenden Beauftragungen zu gewährleisten:

  • Börsliche on-behalf-Eingaben (Order-Eingabe/-Modifizierung/-Löschung/Massenlöschung)
  •  TES on-behalf-Eingaben (Order-Eingabe/-Annahme/-Modifizierung/-Löschung)
  • Beauftragungen für Stopp/Freigabe von Benutzern/Geschäftseinheiten

Alle Handelsteilnehmer müssen sich bewusst sein, dass Eurex Trading Operations diese Anfragen abweisen wird, wenn die erforderliche Authentifizierung nicht erbracht wird. Der jeweilige Eurex-Administrator jedes Handelsteilnehmers kann bei der Verwaltung der erforderliche Informationen in T7 unterstützen.

C. Empfohlener Benutzer-Level und Berechtigungen

Für Notfälle wird nachdrücklich empfohlen, dass ein Handelsteilnehmer während der Handelszeiten jederzeit eine Kontaktperson mit dem Eurex-Benutzerkennungs-Level „Supervisor“ und der „Emergency Mass Deletion“-Rolle verfügbar ist.

Anfragen zu „Trading-on-behalf“, die bei Eurex Trading Operations eingehen, werden gegen den nachgewiesenen Eurex Benutzerkennungs-Level und die Berechtigungen in T7 geprüft. Das heißt, dass unabhängig davon, ob sich der Handelsteilnehmer korrekt authentifiziert hat, für Löschungen von Orders folgendes gilt:

  • Ein Händler kann nur alle Orders löschen lassen, die unter seiner eigenen Eurex-Benutzerkennung eingegeben wurden.
  • Ein Chefhändler kann nur alle Orders löschen lassen, die unter seiner eigenen Eurex-Benutzerkennung und unter den Eurex-Benutzerkennungen der Händler eingegeben wurden, die seiner Eurex-Benutzergruppe zugeordnet sind. Der Chefhändler muss auch gegenüber Eurex Trading Operations jede einzelne Eurex-Benutzerkennung angeben, für die eine „Mass Deletion“ durchgeführt werden soll.
  • Nur ein Supervisor kann Orders für die gesamte Geschäftseinheit löschen lassen.

Zur Stornierung von Orders und Quotes für alle Produkte anstelle für ein einziges Produkt muss dem Benutzer die „Emergency Mass Deletion“-Rolle zugewiesen sein.

Eurex Benutzerkennungs-Levels und -Rollen werden auch durch den jeweiligen Eurex-Administrator jedes Handelsteilnehmers im T7 Admin GUI verwaltet. Das zugelassene Unternehmen trägt die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen Rollen und Benutzer-Level sachgemäß zugewiesen sind. Wenn der anfragende Benutzer nicht den erforderlichen Benutzer-Level oder die Benutzer-Rolle hat, wird die Anfrage zu „Trading-on-Behalf“-Services generell abgewiesen.

D. Einhaltung der von der Börse festgesetzten Positionslimite

Ein Positionslimit bezeichnet eine Höchstzahl von Kontrakten in den jeweiligen Derivaten, die ein Zugelassenes Unternehmen auf eigene Rechnung oder für seine Kunden in einem speziellen Derivat-Produkt halten darf. Gemäß § 11 der Börsenordnung kann die Geschäftsführung Positionslimite festsetzen oder ändern, um den ordnungsgemäßen Börsenhandel an Eurex Deutschland zu sichern und Gefahren für die Kassamärkte abzuwenden.

Zugelassene Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie geeignete Maßnahmen getroffen haben, um die Positionslimite einzuhalten. Bitte beachten Sie: Wenn die Positionen auf den Kundenpositionskonten eines Zugelassenen Unternehmens insgesamt das Positionslimit überschreiten, muss gegenüber der Handelsüberwachungsstelle der Nachweis erbracht werden, dass die Positionen der betreffenden Kunden innerhalb der Positionslimite liegen. Auf Verlangen der Handelsüberwachungsstelle sind Nachweise bezüglich einzelner oder aller Einzelpositionen des Kundenkontos und in Bezug auf die betreffenden Kunden zu erbringen, auch unabhängig von der Überschreitung eines Positionslimits. 

Bei Nichteinhaltung oder Verdacht der Nichteinhaltung der Positionslimite gemäß § 11 der Börsenordnung sind Zugelassene Unternehmen verpflichtet, die Position, die das Positionslimit überschreitet, unverzüglich zurückzuführen. Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland behält sich das Recht vor, solche Positionen nach eigenem Ermessen zu reduzieren.

Weitere Details können § 11 der Börsenordnung entnommen werden sowie der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Link (nur in Englisch):

Data > Trading files > Position Limits.
 


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination

Kontakt:

eurextrading@eurex.com

Verweis auf Rundschreiben:

Eurex-Rundschreiben 069/23

Web:

www.eurex.com

Autorisiert von:

Dr. Randolf Roth


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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

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