Eurex/EEX > Produkte > Liefermodell  

Liefermodell

Die physische Lieferung von fälligen Futures-Positionen wird ausschließlich durch die ECC organisiert. Als ein auf die physische Lieferung von Commodities spezialisiertes Clearinghaus bietet ECC ein vollständig integriertes Liefermanagement für Spot- und Termingeschäfte an. Darüber hinaus leistet sie die schnellste physische Lieferung für CO2-Geschäfte im gesamten Marktumfeld und trägt damit zur Erhöhung der Abwicklungssicherheit in der Lieferkette des Handelsteilnehmers bei.

Handelsteilnehmer sind aufgefordert, mindestens einen Börsentag vor Lieferung der Emissionsrechte aus fälligen Futures-Positionen die entsprechende Menge Zertifikate auf das zentrale Abwicklungskonto der ECC im Register der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im deutschen Umweltbundesamt zu übertragen. Am Fälligkeitstag wird die Futures-Position aus dem Clearing-System ausgebucht und bei der ECC in eine entsprechende Lieferinstruktion umgewandelt. Die gegenläufigen Zahlungsanweisungen werden entsprechend den DVP-Instruktionen generiert und fließen in den Standard Cash Settlement-Prozess für Bundesbank-Zahlungen ein.

Management von Lieferrisiken

Sollte ein kaufender Handelsteilnehmer am Tag der Lieferung nicht in der Lage sein, für die physische Belieferung zu zahlen, sperrt die ECC alle ausstehenden Lieferinstruktionen dieses Handelsteilnehmers zur Abdeckung von möglichen Close-out-Verlusten. Wenn die Zahlung mit Verzögerung erfolgt ist ("technical default"), gibt die ECC die einbehaltenen Emissionsrechte wieder frei und setzt den Abwicklungsprozess fort.

Für den Fall, dass der verkaufende Handelsteilnehmer zu spät oder gar nicht liefert, wird folgender Prozess gestartet:

1. Buy-in-Prozess
Der säumige Verkäufer ist weiterhin zur Einlieferung der Emissionsrechte auf das Verwahrkonto der ECC verpflichtet. Alternativ muss er seine Lieferverpflichtungen schnellstmöglich durch ein Gegengeschäft im Spotmarkt schließen. Sollte ein verkaufender Handelsteilnehmer seinen Lieferverpflichtungen nicht nachkommen, initiiert die ECC die Beschaffung der fehlenden Emissionsrechte am EEX-Spotmarkt in einem oder mehreren Buy-in-Versuchen. Der erste Buy-in wird frühestens fünf Abwicklungstage (d+5) und spätestens zehn Abwicklungstage (d+10) nach dem fälligen Lieferdatum eingeleitet. Dem Handelsteilnehmer werden die Kosten für den Buy-in und eine Vertragsstrafe in Rechnung gestellt.

2. Final Cash Settlement
Für den Fall, dass der Buy-in-Prozess erfolglos bleibt, führt die ECC eine Barabwicklung am zehnten Abwicklungstag (d+10) durch. Die Kosten für diese Barabwicklung wird dem in Verzug stehenden Verkäufer in Rechnung gestellt. Außerdem ist der Handelsteilnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.