Eurex/EEX > Hintergrund > Glossar  

Glossar

AAUs: Assigned Amount Units (AAUs) sind die Einheiten, die zur Definition der nach dem Kyoto-Protokoll zugeordneten Emissionsrechte verwendet werden. Diese Emissionsrechte beziehen sich auf die vom Menschen verursachten Emissionen von Treibhausgasen, die eine Industrienation über eine bestimmte Verpflichtungsperiode ausstoßen darf. Eine AAU entspricht einer Tonne Kohlendioxid.

CDM: Der von der UN verwaltete Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism - CDM). CDM-Projekte werden in Entwicklungsländern durchgeführt, für die keine Mengenziele vereinbart sind.

CERs: Zertifizierte Emissionsreduktionen (Certified Emissions Reductions - CERs) sind Emissionsgutschriften, die aus den CDM-Projekten entstehen und zur Erfüllung der Treibhausgasreduktionsverpflichtungen in den Industrieländern eingesetzt werden können. Eine Reihe von Ländern und Unternehmen werden die Emissionsgutschriften aus dem CDM nutzen, um ihre Kyoto-Ziele zu erfüllen. Die Reduzierung der Emissionen außerhalb des eigenen Standorts bzw. Landes ("externe Verringerung") kann eine kostengünstige Alternative zur internen Emissionsreduzierung bilden.

CO2e: (Kohlendioxidäquivalent) Jedes der vom Kyoto-Protokoll erfassten Treibhausgase kann nach seinen Auswirkungen auf den Klimawandel im Vergleich zu den Auswirkungen von Kohlendioxid bestimmt werden. Die gemeinsame Einheit für Emissionsreduktionen ist eine Tonne Kohlendioxidäquivalent.

ERUs: Emissionsreduktionseinheiten (Emission Reduction Units - ERU) sind Emissionsgutschriften, die aus Joint Implementation (JI)-Projekten erzielt werden und zur Erfüllung der Treibhausgasreduktionsverpflichtungen in den Industrieländern eingesetzt werden können.

EU-ETS: Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) startete im Januar 2005 als Teil des Kyoto-Protokolls zum Klimawandel. Als erstes internationales Emissionshandelssystem der Welt funktioniert es auf einer "Cap and Trade"-Basis, wobei die Unternehmen verpflichtet werden, entweder weniger Kohlendioxid auszustoßen als die festlegte Emissionsobergrenze seiner Anlagen laut NAP zulässt oder EU-Emissionsberechtigungen (ab 2008 auch CERs und ERUs) anderweitig zuzukaufen. Die erste Handelsphase des Systems lief bis Ende des Jahres 2007, die zweite Phase läuft von 2008 bis Dezember 2012 und fällt somit mit der Verpflichtungsperiode nach dem Kyoto-Protokoll zusammen.

EUA: EU-Emissionsberechtigungen (EUA) werden an Anlagen ausgegeben, für die nach dem EU-ETS eine Obergrenze für Emissionen besteht. Die betreffende Anlage muss EU-Emissionsberechtigungen oder projektbezogene Carbon Credits in Höhe ihrer überwachten Kohlendioxidemissionen halten beziehungsweise bis zum jährlichen EU-ETS Abstimmungstermin einreichen. EU-Emissionsberechtigungen sind überdies auch die Einheit, die im Rahmen des EU-ETS gehandelt wird. Eine EU-Emissionsberechtigung (EUA) = 1 t CO2e (Kohlendioxidäquivalent).

JI: Joint Implementation (JI)-Projekte sollen in Ländern durchgeführt werden, für die im Kyoto-Protokoll Mengenziele für Emissionen festgelegt sind, das heißt Industrienationen (Annex 1-Staaten). Diese Länder können Beiträge zur Erreichung ihrer Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen leisten, indem sie in Projekte zur Emissionsreduzierung in anderen Industrienationen investieren und dafür so genannte ERU erhalten.

NAP: (Nationaler Allokationsplan) Im Kontext des EU-ETS definiert der NAP die staatlich bestimmte Emissionsgrenze für jede Anlage, für die ein Grenzwert festgelegt wurde. Die Emissionsgrenzwerte gelten ab 2005.