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Globaler Emmissionshandelsmarkt

Das Kyoto-Protokoll

Das 1997 auf dem 3. Weltklimagipfel in Kyoto unterzeichnete Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) der Vereinten Nationen hat insbesondere die Reduzierung von Treibhausgasen als hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung zum Ziel. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls haben sich 160 Staaten und Wirtschaftsorganisationen verpflichtet, verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen einzuhalten. So sieht das Protokoll zum Beispiel vor, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß der Industrieländer für den Zeitraum 2008 bis 2012 um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.

Allerdings wurde das Dokument nicht von den USA unterzeichnet. Die strengen Emissionsrestriktionen gelten ebenfalls nicht für die aufstrebenden Schwellenländer wie China oder Indien.

Zur Umsetzung dieser Ziele sieht das Kyoto-Protokoll mehrere flexible Mechanismen vor:

Handel mit Emissionsrechten

Im Rahmen des Emissionshandels werden vom jeweiligen Staat an teilnehmende Unternehmen Emissionszertifikate ausgegeben beziehungsweise versteigert. Alle Firmen erhalten idealerweise weniger Zertifikate zugeteilt, als sie für den laufenden Betrieb ohne Modernisierungsmaßnahmen benötigen. Somit können diese Unternehmen zwischen dem Zukauf von Zertifikaten und Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen abwägen.

CDM (Clean Development Mechanism)

Die projektbezogene Maßnahme CDM soll dabei helfen, die Kosten zum Erreichen der vertraglich festgelegten Reduktionsziele möglichst niedrig zu halten. Ein Land, welches im Anhang des Kyoto-Protokolls aufgeführt wird, kann bei einem Land, welches dort nicht aufgeführt wird, sogenannte "Carbon Credits" (CERs) einkaufen. Damit können die Treibhausgasemissionen dort verringert werden, wo es zu den niedrigsten Kosten möglich ist. Ein erwünschter Nebeneffekt ist auch der Transfer von neuester Vermeidungstechnologie in Entwicklungsländer.

JI (Joint Implementation)

Diese projektbezogene Maßnahme dient der Umsetzung emissionsmindernder Maßnahmen zwischen zweier im Anhang des Kyoto-Protokolls aufgeführten Staaten. Das Investorland erhält das Recht, zusätzliche Emissionen tätigen zu dürfen. Wie bei CDM ist eine Investition in emissionsmindernde Maßnahmen im Gastland hierbei oft günstiger als eine Reduktion der Emissionen im eigenen Land. Das Gastland hingegen verdient am Verkauf der Emissionsrechte und profitiert zudem vom Technologietransfer aus dem Investorland.

Weitere Informationen zum Kyoto-Protokoll stehen in der November-Ausgabe des Eurex Newsletter Xpand zur Verfügung.