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Zulassungskonzept

Zulassung von EEX-Teilnehmern zum Handel mit Kooperationsprodukten

Alle EEX-Terminmarktteilnehmer sind bereits zum Handel mit Kooperationsprodukten zugelassen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss folgendes Formular nachgereicht werden:

  • Angaben zur Umsatzsteuer (Formular)

Um weitere Händler zum Handel mit Emissionsrechten zu zulassen, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Antrag auf Einrichtung/Änderung von User IDs
  • Erklärung über die persönliche Zuverlässigkeit (Börsenhändler)

Zur weiteren Bearbeitung müssen alle Unterlagen an folgende Adresse weitergeleitet werden:

European Energy Exchange AG
Admission
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
Tel: +49 341 2156 215
Fax: +49 341 2156 559
Email:

Nach positiver Prüfung der Unterlagen erhält der Teilnehmer eine entsprechende Zulassungsbestätigung von der EEX.

Zulassung von Eurex-Teilnehmern zum Handel mit Kooperationsprodukten

Für die Zulassung von Eurex-Teilnehmern zum Handel in Kooperationsprodukten muss eine Mitgliedschaft bei der European Energy Exchange (EEX) beantragt werden. Eurex bietet ihren bestehenden Mitgliedern ein vereinfachtes Zulassungsverfahren im Auftrag der EEX an. Eine detaillierte Beschreibung befindet sich in der "Eurex Trading & Clearing Mitgliedsinformation".

Um als Handelsteilnehmer an der EEX in den Kooperationsprodukten zugelassen zu werden, müssen Eurex-Mitglieder folgende Dokumente einreichen:

  • Antrag auf Zulassung von Eurex-Börsenteilnehmern als Börsenteilnehmer für den Emissionsrechtehandel an der European Energy Exchange (Formular)
  • Börsenhändler und Ansprechpartner Back Office für den Emissionsrechtehandel an der European Energy Exchange (Formular)
  • Mail authority (Formular)
  • Angaben zur Umsatzsteuer (Formular)
  • Antrag auf Erteilung einer Clearing-Lizenz der Eurex Clearing AG (Formular)

Zur weiteren Bearbeitung müssen alle Unterlagen an den zuständigen Key Account Manager an diese Adresse weitergeleitet werden:

Member Services & Admission
Eurex Deutschland und Eurex Zürich
60485 Frankfurt
Telefon: +49-69-211-1 17 00
Fax: +49-69-211-1 17 01

Nach positiver Prüfung der Unterlagen erhält der Teilnehmer eine entsprechende Bestätigung der Zulassung an der EEX, die durch die Eurex übermittelt wird.

Händlerzulassung

Sobald der Eurex-Teilnehmer als EEX-Mitglied zugelassen ist, werden die Kooperationsprodukte dem Börsenmitglied und den entsprechenden Börsenhändlern zugewiesen. Nur die in den Zulassungsanträgen angegebenen Händler sind zum Handel mit Kooperationsprodukten berechtigt. Die jeweiligen Sicherheitsadministratoren (security coordinators) müssen gewährleisten, dass nur die auf den Anträgen angegebenen Händler die entsprechenden Zugangsrechte zugewiesen bekommen. Über die Zugangsrechte werden die Befugnisse eines jeden Händlers in einzelnen Systembereichen sowie die maximale Ordergröße festgelegt. Weitere Händler können zu einem späteren Zeitpunkt durch Einreichung von entsprechenden Anträgen zugelassen werden.