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Handels-Bedingungen

2 Abschnitt: Kontraktspezifikationen

2.1 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Future-Kontrakte

2.1.5 Unterabschnitt: Spezifikationen für Future-Kontrakte auf Dow Jones STOXX 600 Sektorindizes (STOXX 600 Sektorindex-Futures)

2.1.5.1 Kontraktgegenstand
(1) Ein STOXX 600 Sektorindex-Future ist ein Terminkontrakt auf einen Dow Jones STOXX 600 Sektorindex (Preisindex). Den STOXX 600 Sektorindex-Futures liegen der Dow Jones STOXX 600 Banks-Index, Dow Jones STOXX 600 Technology-Index, Dow Jones STOXX 600 Telecommunications-Index und Dow Jones STOXX 600 Healthcare-Index zugrunde. Für die Zusammensetzung, Gewichtung und Berechnung der Dow Jones STOXX 600 Sektorindizes gelten die Veröffentlichungen der STOXX Limited. Der Wert eines Kontraktes beträgt EUR 50 pro Indexpunkt.

(2) ...

2.1.6 Unterabschnitt: Spezifikationen für Future-Kontrakte auf Dow Jones EURO STOXX Sektorindizes (EURO STOXX Sektorindex-Futures)

2.1.6.1 Kontraktgegenstand
(1) Ein EURO STOXX-Sektorindex-Future ist ein Terminkontrakt auf einen Dow Jones EURO STOXX Sektorindex (Preisindex). Den EURO STOXX Sektorindex-Futures liegen der Dow Jones EURO STOXX Banks-Index, Dow Jones EURO STOXX Technology-Index, Dow Jones EURO STOXX Telecommunications-Index, Dow Jones EURO STOXX Healthcare-Index, Dow Jones EURO STOXX Automobile-Index, Dow Jones EURO STOXX Energy-Index,und Dow Jones EURO STOXX Insurance-Index, Dow Jones EURO STOXX Media-Index, Dow Jones EURO STOXX Utilities-Index und des Dow Jones EURO STOXX Financial Services-Index zugrunde. Für die Zusammensetzung, Gewichtung und Berechnung der Dow Jones EURO STOXX Sektorindizes gelten die Veröffentlichungen der STOXX Limited. Der Wert eines Kontraktes beträgt EUR 50 pro Indexpunkt.

(2) ...

2.2 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte

2.2.28 Unterabschnitt Spezifikationen für Optionskontrakte auf Dow Jones EURO STOXX Sektorindizes (EURO STOXX Sektorindex-Optionen)

2.2.28.1 Kontraktgegenstand
(1) Der Optionskontrakt bezieht sich auf einen Dow Jones EURO STOXX Sektorindex (Preisindex). Den EURO STOXX Sektorindex-Optionen liegen der Dow Jones EURO STOXX Banks-Index, Dow Jones EURO STOXX Technology-Index, Dow Jones EURO STOXX Telecommunications-Index, Dow Jones EURO STOXX Healthcare-Index, Dow Jones EURO STOXX Automobile-Index, Dow Jones EURO STOXX Energy-Index,und Dow Jones EURO STOXX Insurance-Index, Dow Jones EURO STOXX Media-Index, Dow Jones EURO STOXX Utilities-Index und Dow Jones EURO STOXX Financial Services-Index zugrunde. Für die Zusammensetzung, Gewichtung und Berechnung der Dow Jones EURO STOXX Sektorindizes gelten die Veröffentlichungen der STOXX Limited. Der Wert eines Optionskontraktes beträgt EUR 50 pro Indexpunkt.

(2) ...

2.2.29 Unterabschnitt Spezifikationen für Optionskontrakte auf Dow Jones STOXX 600 Sektorindizes (STOXX 600 Sektorindex-Optionen)

2.2.29.1 Kontraktgegenstand
(1) Der Optionskontrakt bezieht sich auf einen Dow Jones STOXX 600 Sektorindex (Preisindex). Den Dow Jones STOXX 600 Sektorindex-Optionen liegen der Dow Jones Dow Jones STOXX 600 Banks-Index, Dow Jones STOXX 600 Technology-Index, Dow Jones STOXX 600 Telecommunications-Index und der Dow Jones STOXX 600 Healthcare-Index zugrunde. Für die Zusammensetzung, Gewichtung und Berechnung der Dow Jones STOXX 600 Sektorindizes Healthcare-Index gelten die Veröffentlichungen der STOXX Limited. Der Wert eines Optionskontraktes beträgt EUR 50 pro Indexpunkt.

(2) Bei Änderungen in der Berechnung der Dow Jones STOXX 600 SektorindizesHealthcare-Index oder ihrer Zusammensetzung und Gewichtung, die das Konzept der Dow Jones STOXX 600 Sektorindizes Healthcare-Indexnicht mehr vergleichbar erscheinen lassen mit dem bei Zulassung der Option maßgeblichen Konzept, können die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen anordnen, dass der Handel in den bestehenden Kontrakten am Börsentag vor Änderung der Dow Jones STOXX 600 Sektorindizes Healthcare-Index um 12.00 Uhr MEZ endet. Offene Positionen werden nach Ende des Handels bar ausgeglichen. Maßgebend ist der letzte Wert der Dow Jones STOXX 600 Sektorindizes Healthcare-Index auf der Grundlage des Durchschnitts der Dow Jones STOXX 600 Sektorindizes Healthcare-Index-Berechnung an diesem Tag in der Zeit von 11.50 Uhr MEZ bis 12.00 Uhr MEZ.

Neue Kontrakte werden nach Maßgabe der Ziffer 2.2.29.6 eingeführt.

2.2.29.2 Kaufoption (Call)
(1) ...

(2) ...

(3) Der Schlussabrechnungspreis wird von der Eurex Clearing AG am Schlussabrechnungstag eines Kontraktes nach dem Durchschnitt der an diesem Tag in der Zeit von 11.50 Uhr MEZ und 12.00 Uhr MEZ festgestellten jeweiligen Dow Jones STOXXHealthcare-Index 600 Sektorindizes -Berechnungen festgelegt.


...


2.2.29.6 Ausübungspreise
(1) ...

(2) ...

(3) Für einen bestehenden Verfallmonat werden Optionsserien mit neuen Ausübungspreisen zu Beginn der Pre-Trading-Periode eines Börsentages spätestens dann eingeführt, wenn die letzte Feststellung der jeweiligen Dow Jones STOXX 600 Sektorindizes Healthcare-Index zum Zeitpunkt des Handelsschlusses der jeweiligen Dow Jones STOXX Healthcare-Index 600 Sektorindizes-Optionen der Eurex-Börsen an den beiden vorangegangenen Handelstagen das Mittel zwischen dem dritt- und zweithöchsten beziehungsweise dem dritt- und zweitniedrigsten bestehenden Ausübungspreis über- beziehungsweise unterschritten hat. Sollte zum Zeitpunkt des Handelsschlusses der jeweiligen Dow Jones STOXX 600 Sektorindizes Healthcare-Index-Optionen an den Eurex-Börsen keine jeweiligen Dow Jones STOXX 600 Sektorindizes Healthcare-Index zur Verfügung stehen, bestimmen die Eurex-Börsen jeweils einen Referenzpreis. Eine neue Optionsserie wird grundsätzlich nicht eingeführt, wenn sie in weniger als fünf Börsentagen ausliefe, es sei denn, dass die Marktverhältnisse eine Neueinführung erforderlich machen.







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