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Handels-Bedingungen

1 Abschnitt: Allgemeine Vorschriften

1.1 Teilabschnitt: Grundsätzliches
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1.1.4 Volatilitätsunterbrechung
Liegt der letzte zustande gekommene Preis eines Future-Kontraktes außerhalb eines Preiskorridores bezogen auf bestimmte Zeitfenster, kommt es zu einer Unterbrechung der Trading-Periode in diesem Future-Produkt (Volatilitätsunterbrechung). Sofort danach wird der Terminhandel in dem betroffenen Future-Produkt mit einer Pre-Trading-Periode und einer Opening Periode gemäß Ziffer 1.1.3 (1) und (2) wiederaufgenommen. Die Preiskorridore und Zeitfenster werden jeweils pro Future-Kontrakt von den Geschäftsführungen der Eurex-Börsen festgelegt. Die Orders und Quotes in dem betroffenen Future-Produkt, die sich zum Zeitpunkt der Unterbrechung noch im System der Eurex-Börsen befinden, bleiben im Auftragsbuch für den Handel vorgemerkt.

1.1.45 Produkt, Basiswert
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1.1.56 Market-Making
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