Handels-Bedingungen2.2.14 UnterabschnittSpezifikationen für Optionskontrakte auf Future-Kontrakte auf den Zinssatz für ein Dreimonats- Termingeld in Euro (Option auf einen Dreimonats-EURIBOR-Future)2.2.14.1 KontraktgegenstandEine Option bezieht sich auf einen Dreimonats-EURIBOR-Future gemäß den Ziffern 2.1.16.1 ff. der jeweils existierenden Dreimonats-EURIBOR-Future-Monate mit bestimmten Laufzeiten.2.2.14.8 Ausübung(1) Eine Option kann durch den Käufer an jedem Börsentag während der Laufzeit bis zum Ende der Post-Trading-Periode ausgeübt werden (American style). Der letzte Ausübungstag ist grundsätzlich der letzte Handelstag (Ziffer 2.2.14.5 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3).(2) Die Eurex-Börsen informieren die Börsenteilnehmer an jedem der letzten 10 Börsentage vor dem letzten Handelstag einer Optionsserie über fällig werdende Optionskontrakte. (3) Jeder Börsenteilnehmer ist für die Ausübung der Optionskontrakte verantwortlich. (4) Die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen können für die Eigenkonten der Börsenteilnehmer (P- und M-Konten) eine automatische Ausübung nach den von ihr festgelegten Kriterien bestimmen. ( ( |
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