Dokumente > Regelwerke > Handelsbedingungen  

Handels-Bedingungen

2 Abschnitt - Kontraktspezifikationen

2.1 Teilabschnitt

Kontraktspezifikationen für Future-Kontrakte

2.1.19 Unterabschnitt

Spezifikationen für Future-Kontrakte auf eine fiktive besonders langfristige Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland (Euro-BUXL-Future)

2.1.19.1 Kontraktgegenstand

(1) Ein Euro-BUXL-Future ist ein Terminkontrakt auf eine fiktive Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland mit 20 bis 30,5 jähriger Laufzeit und einem Kupon von 6 Prozent. Der Nominalwert eines Kontraktes beträgt 100.000 ECU*.
* Gemäss Absatz 2.1.19.6 Umstellung auf 100.000 Euro

(2) Nach Handelsschluss des Kontraktes ist der Verkäufer eines Euro-BUXL-Future verpflichtet, Schuldverschreibungen im Nominalwert des Kontraktes zu liefern. Zur Lieferung können Bundesanleihen gewählt werden, die eine Restlaufzeit von 20 bis 30,5 Jahren haben. Die Schuldverschreibungen müssen ein Mindestemissionsvolumen von 10 Milliarden DM oder bei Neuemissionen ab dem 01.01.1999 und Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an der 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) 5 Milliarden Euro aufweisen. Der Käufer ist verpflichtet, den Andienungspreis zu zahlen. Der Andienungspreis berechnet sich aus dem Nominalwert des Kontraktes, multipliziert mit dem Preis des Kontraktes bei Handelsschluss, multipliziert mit dem Konvertierungsfaktor der angedienten Schuldverschreibungen, zuzüglich der seit dem letzten Zinstermin aufgelaufenen beziehungsweise abzüglich der bis zum nächsten Zinstermin anfallenden negativen Stückzinsen.

2.1.19.2 Laufzeit, Handelsschluss

(1) An den Eurex-Börsen stehen Laufzeiten bis zum Liefertag des nächsten, übernächsten und drittnächsten Liefermonats zur Verfügung; die längste Laufzeit beträgt somit neun Monate. Liefermonate sind die Quartalsmonate März, Juni, September und Dezember.
(2) Der letzte Handelstag des Kontraktes ist zwei Börsentage vor dem Liefertag (Ziffer 2.1.19.4) des jeweiligen Quartalsmonats. Handelsschluss ist 12.30 Uhr MEZ des letzten Handelstages.

2.1.19.3 Preisabstufungen

Die Preise der Kontrakte werden in Prozenten vom Nominalwert mit zwei Nachkommastellen ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt 0,01 Prozent (10 ECU*).
* Gemäss Absatz 2.1.19.6 Umstellung auf 10 Euro

2.1.19.4 Erfüllung, Lieferung

(1) Liefertag ist der zehnte Kalendertag des jeweiligen Quartalsmonats, sofern dieser Tag ein Börsentag ist, andernfalls der nächste danachliegende Börsentag.
(2) Die Schuldverschreibungen, durch welche ein Euro-BUXL-Future erfüllt werden kann, sowie deren Konvertierungsfaktoren werden von der Eurex Clearing AG bestimmt und stehen den Börsenteilnehmern auf einem Bildschirm zur Verfügung. Der Konvertierungsfaktor passt den Preis der zur Lieferung möglichen Schuldverschreibungen an den Preis des Kontraktes bei Handelsschluss an. Die zur Erfüllung geeigneten Schuldverschreibungen müssen zum Lieferzeitpunkt eine unkündbare Restlaufzeit von 20 bis 30,5 Jahren haben.
(3) Lieferungen erfolgen zwischen den Clearing-Mitgliedern und der Eurex Clearing AG. Die Ausführung von Lieferungen an Nicht-Clearing-Mitglieder und eigene Kunden ist Aufgabe des zuständigen Clearing-Mitgliedes; die Ausführung von Lieferungen der Nicht-Clearing-Mitglieder an deren Kunden ist sodann Aufgabe der Nicht-Clearing-Mitglieder. Börsenteilnehmer dürfen nur ihrem Kundenpositionskonto zugeordnete beziehungsweise von ihrem Kunden zur Lieferung angezeigte Schuldverschreibungen weiterliefern.

2.1.19.5 Abweichende Laufzeiten bei Produktneueinführung

Bei Produktneueinführung wird der Liefermonat Dezember 1998 nicht angeboten; der Handel erfolgt unmittelbar mit den Laufzeiten März, Juni und September 1999.

2.1.19.6 Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Sofern die Bundesrepublik Deutschland an der 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) ab dem 01. Januar 1999 oder einem späteren Zeitpunkt teilnimmt, werden alle Serien des Euro-BUXL-Futures, deren letzter Handelstag nach dem Beginn der Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an der EWWU liegt, mit Wirkung ab diesem Stichtag auf die Währungseinheit Euro umgestellt. Die Geschäftsführungen der Eurex-Börsen können aus sachlichen Gründen gemäss Ziffer 1.2.1 hiervon abweichende Umstellungsmethoden bestimmen.








Privatanleger


Member Section
My Eurex




Produkte
Handelskalender
Zeitverzögerte Quotes


Eurex Clearing
Eurex Bonds
Eurex Repo
Deutsche Börse
SWX Swiss Exchange
Capital Markets Academy
ISE International Securities Exchange
EEX European Energy Exchange