Handels-Bedingungen1 Abschnitt: Allgemeine Vorschriften1.4 Teilabschnitt: Positionskonten der Börsenteilnehmer 1.4.5 Kontenführung (1) ... (6) Positionsübertragungen zwischen verschiedenen Börsenteilnehmern von oder auf M-Positionskonten sind nicht zulässig. Positionsübertragungen ohne Geldtransfer oder Positionsübertragungen mit Geldtransfer zwischen verschiedenen Börsenteilnehmern (Member Position Transfer) dürfen von einem Börsenteilnehmer nur vorgenommen werden, wenn die Eingabe der Übertragung von allen beteiligten Börsenteilnehmern und Clearing-Mitgliedern als verbindlich bestätigt wird. Positionsübertragungen von oder auf ein Kundenpositionskonto dürfen nur vorgenommen werden, wenn der betreffende Kunde dies verlangt. Eine Nutzung der Funktionalität ,,Positionsübertragung mit Geldtransfer" ist nur dann zulässig, wenn aufgrund einer in das Eurex-System einzugebenden Referenzierung der zu transferierende Betrag im eindeutigen Zusammenhang mit einem oder mehreren auf einem Positionskonto des Börsenteilnehmers verbuchten Geschäften steht. Das System der Eurex-Börsen überträgt die Positionen nach der Post-Trading-Full-Periode. Die gemäß der Funktionalität ,,Positionsübertragungen mit Geldtransfer" vorzunehmenden Geldzahlungen bzw. Gutschriften werden grundsätzlich einen Börsentag nach Nutzung dieser Funktionalität bewirkt. Jedoch wird bei dieser Funktionalität der entsprechende Betrag erst dann an den berechtigten Börsenteilnehmer übertragen, wenn der zahlungspflichtige Börsenteilnehmer diesen Betrag geleistet hat. Für die Eurex-Börsen besteht im Rahmen dieses Geldtransfers gegenüber berechtigten Börsenteilnehmern keine eigene Erfüllungspflicht. (7) ... |
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