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Börsenordnung

4 Allgemeine Vorschriften

4.5 Preisermittlung

4.5.3 Matching

4.5.3.1 Grundsätzliche Regelung

Während der Trading-Periode kommen die Preise durch das Zusammenführen von Aufträgen und Quotes (Matching) zum jeweils besten Nachfrage- und Angebotspreis, bei gleichem Preis in der Reihenfolge der Eingabe in das System der Eurex-Börsen, zustande. Unlimitierte Aufträge werden vorrangig ausgeführt. Bei unlimitierten Aufträgen über Optionskontrakte darf dabei der Preis des ungünstigsten Quotes in der jeweiligen Optionsserie nicht unter- beziehungsweise überschritten werden. Unlimitierte Aufträge über Future-Kontrakte werden nur zu einem Preis innerhalb einer von der Geschäftsführung der Eurex Deutschland beziehungsweise der Eurex Zürich festgelegten Preisspanne ausgeführt. Das System der Eurex-Börsen ermittelt keine besonderen Schlusspreise. Das Nähere regeln die Bedingungen für den Handel an den Eurex-Börsen. Sie sollen den Interessen des Publikums und des Handels gerecht werden.

4.5.3.2 Pro-Rata-Matching-Prinzip

In Abweichung von Ziffer 4.5.3.1 kommen bei den in Abschnitt 2 der Bedingungen für den Handel an den Eurex-Börsen entsprechend benannten Produkten die Preise durch das Zusammenführen von Aufträgen und Quotes (Matching) zum jeweils besten Nachfrage- und Angebotspreis, jedoch ausschließlich nach Preispriorität, zustande (Pro-Rata-Matching-Prinzip). Im Rahmen des Pro-Rata-Matchings werden alle im Orderbuch bestehenden Aufträge mit demselben Preislimit entsprechend ihrem prozentualen Anteil an dem zu diesem Limit verfügbaren Gesamtordervolumen ausgeführt. Das Nähere zum Pro-Rata-Matching-Prinzip ist in Ziffer 1.2.2 Absatz (5) der Bedingungen für den Handel an den Eurex-Börsen geregelt. Ziffer 4.5.3.1 Sätze 4 bis 7 gelten entsprechend.







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