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Clearing-Bedingungen

2 Abschnitt Abwicklung der Geschäfte an der Eurex Repo GmbH


2.1 Einbezogene Repo-Geschäfte


(1) Die Eurex Clearing AG führt die Abwicklung bzw. das Clearing von an der Eurex Repo GmbH abgeschlossenen Repo-Geschäften (GC-Repo und Special Repo) durch, sofern die dem jeweiligen Repo-Geschäft zugrunde liegenden Wertpapiere von der Eurex Clearing AG und den von der Eurex Clearing AG anerkannten Zentralverwahren abgewickelt werden können und die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 erfüllt sind.

(2) In das Clearing bzw. die Abwicklung durch die Eurex Clearing AG sind die an der Eurex Repo GmbH abgeschlossenen Repo-Geschäfte (GC-Repo und Special Repo) einbezogen, soweit ihnen folgende Wertpapiere zugrunde liegen:

a) Auf Euro lautende Schuldverschreibungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland oder der Treuhandanstalt,

b) Auf Euro lautende Jumbo-Pfandbriefe deutscher Emittenten mit einem Emissionsvolumen von mindestens 1 Milliarde 500 Millionen Euro. Zudem müssen diese Pfandbriefe nach dem Rating von Standard & Poor's Rating Services Inc. für "Senior Unsecured Debt" mit mindestens AA, bzw. von Moody's Investors Services Inc. für "Long-term Senior-Debt" mit mindestens Aa2 oder von Fitch Inc. für "International Long-Term Credit" mit mindestens AA bzw. Aa2 eingestuft worden sein. Sollte das Rating bei den genannten Agenturen unterschiedlich sein, gilt die niedrigere Bewertung.






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