Clearing-Bedingungen
2 Abschnitt Abwicklung der Geschäfte an der Eurex Repo GmbH
2.1 Einbezogene Repo-Geschäfte
(1) Die Eurex Clearing AG führt die Abwicklung bzw. das Clearing von an der Eurex Repo GmbH abgeschlossenen
Repo-Geschäften (GC-Repo und Special Repo) durch, sofern die dem jeweiligen Repo-Geschäft zugrunde liegenden
Wertpapiere von der Eurex Clearing AG und den von der Eurex Clearing AG anerkannten Zentralverwahren abgewickelt
werden können und die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 erfüllt sind.
(2) In das Clearing bzw. die Abwicklung durch die Eurex Clearing AG sind die an der Eurex Repo GmbH
abgeschlossenen Repo-Geschäfte (GC-Repo und Special Repo) einbezogen, soweit ihnen folgende Wertpapiere zugrunde
liegen:
a) Auf Euro lautende Schuldverschreibungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland oder der Treuhandanstalt,
b) Auf Euro lautende Jumbo-Pfandbriefe deutscher Emittenten mit einem Emissionsvolumen von mindestens
1 Milliarde 500 Millionen Euro. Zudem müssen diese Pfandbriefe nach dem Rating von Standard &
Poor's Rating Services Inc. für "Senior Unsecured Debt"
mit mindestens AA, bzw. von
Moody's Investors Services Inc. für "Long-term Senior-Debt"
mit mindestens Aa2 oder von Fitch Inc. für
"International Long-Term Credit" mit mindestens AA
bzw. Aa2 eingestuft worden sein. Sollte das Rating
bei den genannten Agenturen unterschiedlich sein, gilt die niedrigere Bewertung.
