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Clearing-Bedingungen

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG

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II. Kapitel Clearing der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH

1 Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

1.1 Teilabschnitt Clearing-Lizenz

1.1.1 Erteilung der Clearing-Lizenz
Zur Teilnahme am Clearing der an der Eurex Bonds GmbH abgeschlossenen Geschäfte in festverzinslichen Schuldverschreibungen (im Folgenden als ,,Eurex Bonds-Geschäfte" bezeichnet) der Bundesrepublik Deutschland und der Treuhandanstalt ist eine Clearing-Lizenz erforderlich, welche die Eurex Clearing AG auf schriftlichen Antrag erteilt; im Übrigen gilt Kapitel I Nummer 1.1.1 Abs. 2 und 3 entsprechend. Von der Eurex Clearing AG benannte Zentralbanken können auf Antrag von der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Satz 1 und Kapitel II Nummer 1.1.2 ganz oder teilweise befreit werden.

2 Abschnitt Abwicklung der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH

2.1 Unterabschnitt Abwicklung von Eurex Bonds-Geschäften Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland und der Treuhandanstalt

Die Eurex Clearing AG führt das Clearing von an der Eurex Bonds GmbH abgeschlossenen Geschäften (,,Eurex Bonds-Geschäfte") durch, soweit die diesen Geschäften zu Grunde liegenden Wertpapiere:

(1) auf Euro lautende festverzinsliche Schuldverschreibungen sind, begeben durch die Bundesrepublik Deutschland oder die Treuhandanstalt, oder

(2) von der Eurex Clearing AG ausgewählte und bekannt gegebene, auf Euro lautende festverzinsliche Schuldverschreibungen deutscher Bundesländer (,,Länderanleihen") sowie in Euro denomi-nierte festverzinsliche Schuldverschreibungen supranationaler Institutionen und staatliche garantierte Anleihen mit einem Emissionsvolumen von mindestens 2 Milliarden Euro sind. Zudem müssen diese Anleihen in die Girosammelverwahrung der Clearstream Banking AG, Frankfurt, aufgenommen worden sein und ein Rating der Standard & Poor's Rating Services Inc. von mindestens AA- oder der Moody's Investors Services Inc. von mindestens Aa3 aufweisen, oder

(3) von der Eurex Clearing AG ausgewählte und bekannt gegebene auf Euro lautende festverzins-liche Schuldverschreibungen sind, begeben von deutschen Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten (,,Pfandbriefe") mit einem Emissionsvolumen von mindestens 1 Milliarde Euro. Zudem müssen diese Pfandbriefe ein Rating der Standard & Poor's Rating Services Inc. von mindestens AA- oder der Moody's Investors Services Inc. von mindestens Aa3 aufweisen.


2.1.1 Allgemeine Verpflichtungen
(1) Die Eurex Clearing AG ist Vertragspartner für alle Lieferungen und Zahlungen bei der Erfüllung von Eurex Bonds-Geschäften mit Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland und der Treuhandanstalt an der Eurex Bonds GmbH.

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2.1.2 Tägliche Bewertung
(1) Für jede noch nicht erfüllte Lieferung von Wertpapieren aufgrund von Eurex Bonds-Geschäften Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland und der Treuhandanstalt werden Gewinne und Verluste an dem betreffenden Geschäftstag ermittelt und gegen die hinterlegten Sicherheiten abgeglichen. Für alle noch nicht erfüllten Lieferungen berechnet sich der Betrag der zu hinterlegenden Sicherheiten aus der Differenz zwischen dem Preis des Geschäftes und dem täglichen Abrechnungspreis des Geschäftstages.

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2.1.3 Sicherheitsleistungen
(1) Die Grundlagen für die Sicherheitsleistung bezüglich Positionen in Wertpapieren aufgrund von Eurex Bonds-Geschäften Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland und der Treuhandanstalt ergeben sich aus Kapitel I Nummern 1.3.1, Absätze 1, 2, 4 und 5 sowie Nummern 1.3.3 bis 1.3.5. Darüber hinaus gelten Absätze 2 bis 4.

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2.1.4 Säumnis bei Lieferung oder Zahlung
(1) Liefert das lieferpflichtige Clearing-Mitglied die von ihm mittels eines Eurex Bonds-Geschäftes verkauften Schuldverschreibungen Wertpapiere nicht am Valutatag sowie gemäß den Weisungen der Eurex Clearing AG, ist die Eurex Clearing AG berechtigt, bzw. auf Verlangen des nicht fristgerecht belieferten Clearing-Mitgliedes verpflichtet, ab dem fünften Geschäftstag nach dem Valutatag die nicht gelieferten Schuldverschreibungen Wertpapiere einzudecken und diese Wertpapiere Schuldverschreibungen dem nicht fristgerecht belieferten Clearing-Mitglied zu liefern. Die Eurex Clearing AG kann nach freiem Ermessen festlegen, in welcher Weise Eindeckungen von Wertpapieren vorgenommen und bis zu welchem maximalen Kaufpreis diese erworben werden.

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